Ein Schmied wird erwähnt.
Kaiser Ludwig IV. verleiht Münnerstadt die Rechte und Freiheiten wie sie auch Gelnhausen besaß.
Mit der Verleihung des Stadtrechts wird die Obrigkeit des Deutschen Ordens durch den Stadtrat abgelöst.
Die Ratsschöffen wählen jährlich den Ober- und Unterbürgermeister.
Die Judenschule wird erwähnt.
Das Leprosenhaus, also das Sondersiechen- und Franzosenhaus vor der Stadt, wird erwähnt.
Die alte Stadt wird allmählich aufgelöst.
Die Stadt Münnerstadt erhielt von Jutta, der Witwe Graf Heinrichs VIII. von Henneberg-Schleusingen "unsir Juden Schule" (= Synagoge) geschenkt, was darauf hindeutet, dass es spätestens in der ersten Hälfte des 14. Jarhunderts in Münnerstadt eine vollausgebildete jüdische Gemeinde gab.
Als Folge der hennebergischen Erbteilung zwischen Graf Eberhard von Württemberg und Burggraf Albrecht von Nürnberg wird Münnerstadt geteilt.
Graf Eberhard von Württemberg und seine Ehefrau Elsbeth teilen den Bürgern von Münnerstadt mit, dass sie dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe ihre Hälfte und alle ihre Rechte an Burg und Stadt Münnerstadt verkauft haben und sagen sie von allen Huldigungen und Eiden los, die sie ihnen getan haben.