Kaiser Karl IV. gelobt, die Städte Weißenburg und Windsheim nicht mehr zu versetzten, nachdem sie sich um 28000 Gulden, wobei er 8000 Gulden als Hilfe beigesteuert hat, selbst gelöst haben.
Weißenburg kann sich aus eigener Kraft aus der Pfandschaft der Burggrafen von Nürnberg freikaufen.
Kaiser Karl IV. gelobt, die zur Landvogtei Nürnberg gehörende Stadt Weißenburg und die zur Landvogtei Rothenburg gehörende Stadt Windsheim nie mehr zu versetzen.
Kaiser Karl IV. gewährt den Reichsstädten Weißenburg und Windsheim, nachdem sie sich selbst aus der Verpfändung frei gekauft haben, Steuererlass auf 20 Jahre.
Burggraf Albrecht von Nürnberg vermacht seiner Frau 6000 Heller aus der Steuer der Stadt Ansbach und dazu 5000 Heller, die ihm die Bürger der Städte Windsheim und Weißenburg schulden.
Bürgermeister, Rat und die Gemeinde der Stadt Weißenburg verbünden sich unter Zustimmung Kaiser Karls IV. mit dem Bürgermeister und den Bürgern des Rats der Stadt Windsheim, gemäß den Briefen, die der Kaiser, sein Sohn Wenzel und der Markgraf zu Brandenburg und Lausitz, ihnen gegeben haben.
Der Prager Erzbischof und päpstliche Legat Johann Ocko von Wlasim schließt im Namen Kaiser Karls IV. einen allgemeinen Landfrieden zwischen den Bischöfen von Bamberg, Würzburg und Eichstätt, den Pfalzgrafen bei Rhein, weiteren Adligen und verschiedenen Städten, darunter Nürnberg, Weißenburg, Rothenburg und Windsheim. Dieser soll bis zwei Monate nach der Rückkehr des Kaisers nach Prag oder Deutschland gelten.
Kaiser Karl IV. errichtet mit zahlreichen Fürsten und Städten, darunter Nürnberg, Weißenburg, Rothenburg und Windsheim, einen Landfrieden auf vier Jahre oder Widerruf.
Verschiedene Gewerbe sind in Zünften zusammengeschlossen, die die Politik des Rates weitgehend bestimmen: Tuchmacher, Gerber, Bortenmacher, Bäcker und Metzger.
Ulmann Stromer, Ratsherr in Nürnberg, berichtet in seinem zwischen 1362 und 1401 verfassten "puchel von meim gesleht" über die Zwangsbesteuerung der Städte Ulm, Windsheim, Nürnberg, Rothenburg o. d. Tauber und Weißenburg durch Kaiser Karl IV.