Es sind Tuchmacher, Zinngießer, Gewandschneider und Leinenweber erwähnt.
Eine steinerne Ummauerung der Stadt ist im jährlichen Korn-Deputat des Burggrafen Johann bezeugt.
In Bayreuth sind Zünfte belegt.
Zu Beginn des 15. Jahrhunderts besteht der Bayreuther Magistrat aus einem zwölfköpfigen Ratskollegium mit einem Bürgermeister an der Spitze.
Die Spitalkirche wird erstmal urkundlich genannt.
Bei der Ewigmesse, die der Burggraf Friedrich V. und sein Sohn Johann stiften, sind als Gesangshelfer Schüler erwähnt, was den Rückschluss auf eine Schule erlaubt.
Das Landgericht Nürnberg setzt den Burggrafen Johann III. von Nürnberg in Besitz seines obergebirgischen Landesteils, darunter die Ortschaften Kulmbach, Hof, Schauenstein, Wunsiedel, Arzberg, Münchberg, Weißenstadt, Kirchenlamitz, Gefrees, Berneck, Goldkronach, Pegnitz, Bayreuth, Kissingen, Heidingsfeld, Burgbernheim, Prichsenstadt, Neustadt an der Aisch, Baiersdorf, Hohenberg und Erlangen.
Der Vogt wird als "Amtmann" bezeichnet.
Für Bayreuth ist ein Torwart belegt.
Burggraf Johann III. von Nürnberg vermacht seiner Tochter Elisabeth, Gräfin von Württemberg 40000 Gulden als ihr mütterliches Erbe und verpfändet ihr dafür Stadt und Schloss Bayreuth, Arzberg, den Markt Kirchenlamitz, das Schloss Hohenberg und Wunsiedel, wie auch Weißenstadt.