Eine steinerne Ummauerung der Stadt ist im jährlichen Korn-Deputat des Burggrafen Johann bezeugt.
Gewerbe, Handel und Dienstleistungen leben zu einem großen Teil von der Residenz. Neben diesen Bereichen dominiert die Ackerbürgerschaft.
In Bayreuth sind Zünfte belegt.
Das Bayreuther Hochgericht tagt als Schöffengericht unter dem Vorsitz des Vogtes noch im 15. Jahrhundert in der Regel auf der Straße vor dem Rathaus unter freiem Himmel. Die Verhandlungen über niedergerichtliche Straf- und Zivilsachen, die als "eehafte Gerichte" viermal im Jahr an festen Terminen erfolgen, finden dagegen in der Ratsstube des Bayreuther Rathauses statt.
Die Spitalkirche wird erstmal urkundlich genannt.
Bei der Ewigmesse, die der Burggraf Friedrich V. und sein Sohn Johann stiften, sind als Gesangshelfer Schüler erwähnt, was den Rückschluss auf eine Schule erlaubt.
Das Landgericht Nürnberg setzt den Burggrafen Johann III. von Nürnberg in Besitz seines obergebirgischen Landesteils, darunter die Ortschaften Kulmbach, Hof, Schauenstein, Wunsiedel, Arzberg, Münchberg, Weißenstadt, Kirchenlamitz, Gefrees, Berneck, Goldkronach, Pegnitz, Bayreuth, Kissingen, Heidingsfeld, Burgbernheim, Prichsenstadt, Neustadt an der Aisch, Baiersdorf, Hohenberg und Erlangen.
Der Vogt wird als "Amtmann" bezeichnet.
Für Bayreuth ist ein Torwart belegt.
Burggraf Johann III. von Nürnberg vermacht seiner Tochter Elisabeth, Gräfin von Württemberg 40000 Gulden als ihr mütterliches Erbe und verpfändet ihr dafür Stadt und Schloss Bayreuth, Arzberg, den Markt Kirchenlamitz, das Schloss Hohenberg und Wunsiedel, wie auch Weißenstadt.