Mit der Stadtordnung endet die Tätigkeit der Sechs des äußeren Rates.
Gustav II. Adolf von Schweden schenkt das Kloster Amorbach samt allen Herrschaftsrechten an Ludwig Graf von Erbach. Gerade durch diese Säkularisation 1631-1634 bleiben die Klosterbesitzungen von Willkür und Gewalttätigkeit weitgehend geschützt.
Amorbach gehört zum Erzbistum Mainz.
Das Saalgericht des Klosters Amorbach hat Funktionen, die über den engeren Grundherrschaftsbereich der Abtei hinausgehen. Es ist mit 14 Schöffen besetzt, wovon sechs aus dem Kreis der Stadtgerichtsschöffen genommen werden sollen. Je zwei Schöffen sollten ferner die Orte Otterbach, Weilbach, Schneeberg und Neudorf aufbringen.
Ein dritter Jahrmarkt wird bewilligt.
Der Stadtrat wird erstmals frei gewählt.
Amorbach wird Residenz des neu gebildeten Fürstentums Leiningen.
Amorbach ist Teil des Erzbistums Regensburg, Kommissariat Aschaffenburg.
Amorbach fällt an Baden.
Amorbach fällt an Hessen.