König Karl IV. verkündet einen Landfrieden, mitunter auch auf Rat der Reichsstädte Nürnberg und Rothenburg o. d. Tauber. Würzburg, Neustadt an der Aisch, Eichstätt und Bamberg sind von dem Landfrieden ebenfalls betroffen.
Kaiser Karl IV. verleiht auf Bitten des Eichstätter Bischofs Bertholds von Zollern den Eichstätter Bürgern das Recht, jedes Jahr acht Tage vor und nach Willibald (7. 7.) Jahrmarkt und Messe zu halten (Willibaldi-Dult).
Der "äußere Rat" mit 24 Mitgliedern wird erstmals erwähnt. Dieser hat eine eher beratende und kontrollierende Funktion.
In einer burggräflichen Schuldverschreibung gegen den Ritter Georg Auer werden Weißenburg und Eichstätt als Orte genannt, in denen sich bei Nichteinhaltung der Verschreibung die Bürgen treffen sollen.
Ein Spruch des Hirschberger Landgerichts besagt, dass Greding nicht Lehen der Burggrafen von Nürnberg, sondern eichstättisches Eigen sei.
Bürgermeister und Rat werden von König Friedrich III. mit dem Blutbann begabt.
Die Färberstochter Walburga Eichhorn gründet eine private religiöse Frauengemeinschaft im Hause ihrer Eltern und lehrt Kinder "teutsch schreiben und leßen und gut sitten".
Der Eichstätter Bischof Johann III. von Eych erlässt für das Stadtgericht eine Rats- und Gerichtsordnung ("Satzordnung").
Vier Bürgermeister wechseln sich in der Leitung der Geschäfte vierteljährlich ab (Quartember).
Das peinliche Gerichtsverfahren wird modifiziert.