Das königliche Hofgericht fordert die fränkische Reichsritterschaft auf, den Burggrafen Friedrich von Nürnberg in seinen Rechten gegenüber der Stadt Rothenburg o. d. Tauber zu schirmen. Ähnliche Urkunden werden auch für die Reichstädte Schweinfurt, Nördlingen, Dinkelsbühl, Nürnberg, Windsheim, Weißenburg und Hall ausgestellt.
König Sigismund verschreibt Burggraf Johann von Nürnberg als Entschädigung und Lohn für den Kriegsdienst in Ungarn 20000 Goldgulden auf die Reichssteuer von Rothenburg o. d. Tauber, Windsheim, Nürnberg, Schweinfurt und Weißenburg.
Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg schließt ein Bündnis unter anderem mit den Reichsstädten Rothenburg o. d. Tauber, Dinkelsbühl und Weißenburg.
Die Stadt erhält das Privileg, über den Blutbann zu entscheiden.
Das Urbar von 1434 weist ein markgräfliches Geleitsrecht von Nürnberg nach Roth, von dort nach Weißenburg und wieder die gleiche Strecke zurück, nach.
Ein Bürgerbuch wird geführt.
Die Städte Nürnberg, Windsheim und Weißenburg schliessen ein Bündnis für drei Jahre.
Wegen der riesigen Schuldenlast von 180000 Gulden, die der Rat aufgetürmt hat, schickt Kaiser Friedrich III. eine Kommission, die strafrechtlich gegen die Ratsmitglieder vorgeht.
Nach der Steueraffäre kann die Stadt nur knapp verhindern, dass sie der Reichsstadt Nürnberg unterstellt wird, wodurch sie ihre reichsstädtische Autonomie verloren hätte.
Eberhart Koburger, "teitschschreiber", erhält das Bürgerrecht.