Das in den 20-er Jahren des 15. Jahrhunderts zu Neustadt errichtete Spital, das anfangs in bischöflichem Besitz gewesen zu sein scheint, überträgt der Würzburger Bischof Sigismund von Sachsen am 25.1.1442 an den Rat der Stadt, und zwar die "gantzen gewalt und macht" darüber; er befiehlt dem Rat "vnserem Spital daselbsten" getreulich vorzustehen und ihm ein oder zwei Bürger als "bawleuth" beizugeben, die dem Spitalmeister mit Rat und Tat beistehen sollen. Außerdem erhält der Rat die Befugnis, sich jährlich vom Spitalmeister Rechnung legen zu lassen oder zwei bzw. drei Mann zu diesem Zweck abzuordnen. Bei Untauglichkeit des Spitalmeisters aus Krankheits- oder anderen Gründen darf der Rat einen anderen einsetzen, "sooft es nottut". Im zweiten Teil der Urkunde über das städtische Spital räumt der Würzburger Bischof dem Rat das Recht ein, wenn ein Schöffe stürbe oder sonst "untugenlich" würde, einen oder auch mehrere, soviel gebraucht würden, an dessen (deren) Stelle zu setzen. Das bedeutet, dass das Prinzip der Kooptation nunmehr auch den Ratsbürgern von Neustadt, die die Schöffen stellten, zugestanden wird, wodurch die alteingesessenen, patrizischen Familien eindeutig bevorzugt werden.
Der Würzburger Bischof Johann III. von Grumbach bestätigt der Stadt Neustadt einen neuen, zusätzlichen Jahrmarkt zu Pauli Conversio (25. Jan.).
Der Würzburger Bischof Johann III. von Grumbach bestätigt der Stadt Neustadt einen neuen, zusätzlichen Jahrmarkt zu Pauli Conversio (25. Jan.).
Jakob und Hans von Steinau teilen ihren Besitz, darunter ihren Sitz auf der Salzburg über Neustadt und die Hälfte von Amt und Gericht Bischofsheim, sowie die dortigen Ungeld und Zoll.
Es wird erstmals ein Bürgermeister genannt, der Rat besteht aus zwölf Ratsherren.
Die neue Stadtordnung des Würzburger Bischofs Rudolf II. von Scherenberg erlaubt nur einen Rat, bestehend aus 24 Mitgliedern. Dieser teilt sich in einen Oberen und einen Unteren Rat von je 12 Personen auf. Die Zwölf des Oberen Rats fungieren gleichzeitig als Schöffen des Stadtgerichts. Beide Räte wählten aus ihrer Mitte jährlich je einen Bürgermeister. Während aber die Angehörigen des Oberen Rates Ratsherren auf Lebenszeit sind, werden jeweils vier Mitglieder des Unteren Rats auf Petri Kathedra (22. Feburar) neu gewählt.
Ein neuer Jahrmarkt soll an Matthaei (21. Sept.) stattfinden.
Im 16. Jahrhundert hat Neustadt einen Bürgermeister und zehn Ratsmitglieder, darunter einen Unterbürgermeister. Die Stadt ist in vier Viertel eingeteilt; daneben gibt es eine Gruppe von "Beständnern" sowie die Vorstädter, die beide getrennt von den Vierteln dem Bischof huldigen.
Ein Entscheid des Würzburger Bischofs dokumentiert den Wandel der Stadtverfassung Neustadts: aus dem Oberen Rat wird der Innere, aus dem Unteren Rat der Äußere Rat. Anlass der bischöflichen Bestätigung ist ein Streit zwischen dem Inneren und dem Äußeren Rat. Zugleich bietet der Entscheid eine Aufzählung der städtischen Bediensteten. Die Zwölfer des Äußeren Rates hatten sich nicht nur "angemaßt", alle geistlichen Lehen, auf die der Rat zu präsentieren hatte, mitzuverleihen, sondern auch "Stadtschreiber, Schulmeister, Kirchner, Schrotter, Thurnlewt, Torwarten, Flurschutzen, Wechter, Weingarthuter, Verwarer der Slussel zu den thoren und pforten, Hirten und Ammen" zusammen mit dem Inneren Rat zu bestellen. Obwohl der Innere Rat auch den eingezogenen Erkundigungen tatsächlich bisher alle Lehen und Ämter allein vergeben hat, räumt der Bischof dem Äußeren Rat nunmehr das Recht der Mitverleihung der geistlichen Lehen ein, während die Ämterbestellung "wie vor alter herkommen" dem Inneren Rat vorbehalten bleiben soll.
Wie sehr die Reformation Neustadt beeinflusst, zeigt die Tatsache, dass zwischen 1502 und 1557 57 "Jünglinge" in Wittenberg studieren.