König Karl IV. befiehlt der Stadt Rothenburg, dem Würzburger Erwählten Albrecht II. von Hohenlohe zu huldigen und zu schwören und seine und des Reichs Rechte in der Stadt zu achten. Zudem erlaubt er der Stadt, dass sie dem Burggrafen von Nürnberg 300 Pfund Heller als Schirmgeld geben darf.
König Karl IV. befiehlt den Bürgern Rothenburgs, dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe unverzüglich zu huldigen und sagt sie gleichzeitig von allen Eiden, die sie vorher dem Herzog Friedrich von "Tegge" (Teck?) geschworen haben, los.
König Karl IV. verpfändet dem erwählten Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift um 1200 Mark lötiges Silber die Juden von Rothenburg. Die Bürger Rothenburgs und die Juden selbst sollen bei der Erlangung der Summe behilflich sein.
König Karl IV. verpfändet dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe für 1000 Mark lötiges Silber Rechte in Rothenburg: Die Gerichte des Reichs, das Amt, das "winziehe ampt", die "wetteschilling", alle zum Amt gehörigen Eigenleute, Ungeld, Zölle, Geleite und 100 Pfund jährlich auf die Steuer sowie das Recht, alle Ämter und den Rat zu besetzen. Grund für die Verleihung war, dass Albrecht dem Ritter Heinrich von Dürrwangen Ansprüche abgelöst hatte, die dieser u.a. auf Gerichtsrechte des Reichs in Rothenburg hatte.
König Karl IV. überlässt dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift die Juden in Rothenburg samt ihrer Schule, dem Kirchhof, den Häusern und allen ihren Gütern. Zusätzlich erhalten Bischof und Stift das Recht, die Juden wieder zu verkaufen. Die Stadt Rothenburg wird der Eide, die Juden zu schirmen, entbunden und angewiesen, Bischof und Stift bei der Durchsetzung ihrer Rechte behilflich zu sein.
Die Stadt erhält das Recht, den Blutbann zu verhängen.
Rothenburg o. d. Tauber muss jährlich 400 Pfund Haller Reichssteuer bezahlen.
Der Streit zwischen dem Herzog Friedrich von Teck und Rothenburg o. d. Tauber wird beendet.
König Karl IV. befiehlt dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe, zu verhindern, dass ein Offizial oder ein anderer geistlicher Richter die Bürger Rothenburgs in weltlichen Angelegenheiten vor sein Gericht lade.
Nachdem Rothenburg sich aus eigenem Vermögen von der Verpfändung an den Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe gelöst hat, nimmt König Karl IV. die Stadt wieder in den unmittelbaren Reichsschutz, befreit sie von aller Schuld wegen getöteter Juden und erlaubt die Wiederaufnahme von Juden (und setzt fest, dass sich ohne Erlaubnis von Bürgermeister und Rat kein Jude in der Stadt niederlassen darf). Weiterhin verspricht er, die Stadt nicht mehr zu verpfänden, gegen ihren Willen keine Richter einzusetzen und gibt die Erlaubnis, dass sich Rothenburg mit den Städten Schwabens verbinden darf.