Erwähnung der Martinsmesse, der Johannis- und der Dionysmesse.
Kaiser Ludwig IV. bestätigt das Recht des Bischofs auf den Mauerbau aus dem Jahr 1291.
Es gibt keine bischöfliche Wahlkapitulation mehr ohne die Auflage an den neuen Stadtherren, Mauerbau und Befestigungswesen stets im Auge zu behalten.
Die Anfänge des privaten Schulwesens stützen sich auf die Erwähnung einer "schul", gelegen unterhalb des Stephansbergs.
Der Bamberger Bischof Leopold II. von Egloffstein und das Domkapitel bestimmen über die Wiederherstellung und Ordnung einer Badestube in der Stadt Bamberg.
Kaiser Ludwig IV. errichtet ein Bündnis zwischen seinen Söhnen Ludwig (Markgraf von Brandenburg), Stephan und Ludwig, den Bischöfen von Bamberg, Eichstätt und Würzburg, dem Burggrafen von Nürnberg, dem Grafen von Henneberg und den Städten Bamberg, Würzburg, Eichstätt, Nürnberg und Rothenburg o. d. Tauber.
König Karl IV. bestätigt den Juden der Bamberger Kirche alle Freiheiten und verspricht, dass niemand den Schuldnern dieser Juden die Schuld abnehmen solle.
König Karl IV. verkündet einen Landfrieden, mitunter auch auf Rat der Reichsstädte Nürnberg und Rothenburg o. d. Tauber. Würzburg, Neustadt an der Aisch, Eichstätt und Bamberg sind von dem Landfrieden ebenfalls betroffen.
Der Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe verkauft mit Zustimmung des Kapitels das Judenhaus in Bamberg, das den Juden gehörte, dem Herrnsdörfer Pfarrer Gernot und Heinrich dem Taschenberger für 40 Pfund Heller.
Bamberg wird als "Bamberg" bezeichnet.