Ebrach gehört zum Bistum Würzburg.
Kloster Ebrach wird als drittes deutsches Zisterzienserkloster in einem unbesiedelten Waldtal des Steigerwaldes gegründet.
Ebrach wird als "Eberaha" genannt.
Ebrach wird als "Eberacha" und "Ebera" erwähnt.
König Konrad III. bestätigt einen Gütertausch zwischen dem Domkapitel von Würzburg und dem Kloster Ebrach, desgleichen den Verzicht des Würzburger Vogtes Graf Poppo von Henneberg auf die Vogtei über die an Ebrach gekommenen Güter und verfügt, dass die Ebracher für diese im Notfall einen Vogt bestimmen können und ohne ihren Willen der Bischof die Vogtei nicht als Lehen ausgeben darf.
König Konrad III. bestätigt dem Kloster Ebrach den Erwerb des Steigerwaldes aus dem Lehensbesitz des Würzburger Ministerialen Walter, mit Ausnahme eines bestimmten Stückes bei der Burg Stollberg und genannter Nutzungsrechte, sowie einige damit in Zusammenhang stehende Lehensveränderungen und Entschädigungen.
König Konrad III. bestätigt den Klöstern Ebrach und Langheim die Übertragung einer Salzquelle bei Lindenau zum gemeinsamen Besitz durch den Bamberger Bischof Eberhard II. von Otelingen nach Entschädigung der bisherigen Lehensträger.
König Karl IV. gewährt der Abtei als erstem Zisterzienserkloster die Ausübung der hohen Gerichtsbarkeit innerhalb der Klostermauern.
1363 erweitert ein kaiserliches Privileg die Immunität des Klosters auch auf die eigenwirtschaftlich betriebenen Höfe, die Grangien, und sagt dem Kloster darüber hinaus auch das Recht eines eigenen Gerichtsstandes vor dem Kaiser zu.
Kaiser Karl IV. hat das Kloster Ebrach in seinen Schutz genommen und verbietet Gerlach von Hohenlohe, es in irgendeiner Weise zu beschweren.