Auf dem Main zwischen Klingenberg und Freudenberg und auf der Fernstraße Aschaffenburg-Miltenberg-Tauberbischofsheim übt das Erzstift Mainz wohl schon seit dem 13. Jahrhundert das Geleitrecht aus.
Graf Ludwig von Rieneck gibt den Kaufleuten (betont sind hier die Regensburger) das Geleit von Tauberbischofsheim ausgehend tauberauf- und -abwärts.
Der Mainzer Erzbischof Gerlach von Nassau, der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe, die Grafen Ludwig der Ältere und Ludwig der Jüngere von Öttingen, Kraft und Gerlach von Hohenlohe, die Grafen Gerlach und Johann von Rieneck und Gottfried von Brauneck treffen Vereinbarungen über Sicherheit und Geleit der Augsburger Kaufleute und Einwohner in ihren Gebieten. Dabei wird der Straßenverlauf angegeben, u.a. über Miltenberg, Külsheim, Tauberbischofsheim, Grünsfeld, Aub, Feuchtwangen und Dinkelsbühl.
Graf Johann von Wertheim verfügt die Aufteilung der Grafschaft nach seinem Tod. Wertheim und Freudenberg sollen an den ältesten Sohn Johann gehen, die wertheimischen Teile von Klingenberg, Tauberbischofsheim, Külsheim und Kitzingen an einen noch zu bestimmenden der jüngeren Söhne. Besonders erwähnt wird ein Zoll "zu Wertheim".
Auf Bitten Eberhards von Rosenberg verleiht der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein einige würzburgische Lehen Eberhards dem Ulrich von Rosenberg, darunter "Eberhards Teil" von Bischofsheim und dessen Teil am Möckmühler Zehnten.
Ein Ruprecht Stettbenberg ist als Zentgraf in Tauberbischofsheim (Bischofsheim) genannt.
Es ist eine Stadtordnung niedergeschrieben, ausgstellt vom Mainzer Erzbischof Adolf II. von Nassau für "unser stat Bischofsheim".
Petrus Wilhelm ist als Notar und Schulmeister in (Tauber-)Bischofsheim genannt.
Tauberbischofsheim gehört heute zum Landkreis Main-Tauber-Kreis (Baden-Württemberg).