Goldkronach liegt im Bistum Bistum Bamberg.
Es wird Silber- und Goldbergbau betrieben.
Es gibt ein Stadtvogteiamt.
Der Ort wird im Henneberger Lehenverzeichnis als "dorf Kranach" erwähnt.
Die Burg Goldkronach erscheint erstmals neben den Vesten "Bernekk" und "Nedmerstorf" als "Veste Goldeck" unter den Pfandgütern, die Burggraf Johann II. seiner künftigen Schwiegertochter Elisabeth von Meißen verschreibt. Der Name "Goldeck" verweist darauf, dass schon die Grafen von Orlamünde die Entwicklung des Bergbaues in ihren oberfränkischen Besitzung um Goldkronach fördern.
Mit Hans von Watzmannsdorf ist erstmals ein Bergmeister in Goldkronach bezeugt.
Burggraf Friedrich zu Nürnberg verleiht dem Ort "Cronach" das Recht der mährischen Bergstadt Iglau. Für den Fall, dass der Bergbau in der Folgezeit zum Erliegen käme, sollte das Recht der Stadt Kulmbach gelten. Dies verdeutlicht, dass die Stadterhebung des Ortes durch den aufkommenden Gold- und Silberbergbau im Fichtelgebirge bedingt war.
Es gibt eine Ratsverfassung. Sie beruhte wohl schon anfänglich auf einem zwölfköpfigen Ratskollegium mit vier quartalsweise amtierenden Bürgermeistern an der Spitze.
Die St. Erhard geweihte Nemmersdorfer Filialkirche in Goldkronach reicht bis ins Jahr 1365 zurück.
Der Ort wird als "Goltkranach" erwähnt.