Am Kanzleigericht sind sowohl die geistlichen als auch weltlichen Räte des Bischofs als Richter und Schöffen eingesetzt. Diese beschäftigen sich mit Fällen, die sie vom Landgericht zugewiesen bekommen oder die von Dorf- oder Stadtgerichten an das Kanzleigericht kommen und es um Summen, die höher sind als 10 Gulden, geht. Bischof Lorenz von Bibra erlässt eine eigene Ordnung über die Entlohnung der Leute, die am Gericht arbeiten, so wie wortredere, Prokuratoren, Gerichtsschreiber und andere Schreiber (Supplication schreibere).