Johann von Brunn verschuldet sich bei den Vettern und Brüdern Sebastian, Georg und Burkhard von der Tann (Bastian, Georgen vnd Burckharten von der Than geuetteren vnd bruderen) um 8990 Gulden. In Übereinkunft mit seinem Kapitel verpfändet er ihnen dafür die die Burg Hildenburg, die Burg und den Ort Steinach a. d. Saale, die Stadt und das Amt Fladungen und den Ort Nüdlingen (Sloß stat, ampt vnd dorfere, Hildenburg Fladingen, Stainaw vnd Nutlingen) und macht sie dort zu seinen Amtmännern. Dieses Geschäft hat zur Bedingung, dass sie von 12 Gulden einen Gulden Zinsen zur Nutzung haben sollen, was Jahreseinkünften von 749 und 1/6 Gulden entspricht, und, dass sie diese auch von den Einkünften der Dörfer Vachdorf und Leutersdorf (von dem einkomen beder dorfer Vachdorf vnd Leutersdorf) einziehen können, wenn die Jahreserträge der oben genannten Gefälle nicht genügen sollten.