Bezüglich der vorangegangenen Auseinandersetzung zwischen den Hochstiften Würzburg und Fulda wird ein Vertrag aufgesetzt. Obwohl in der Verhandlung zwischen den Unterhändlern (taidingsleute) davon nicht die Rede war, hält dieser Vertrag fest, dass der Abt von Fulda seine geschleiften Kirchhöfe wieder befestigen dürfe und dass der Erzbischof von Mainz ein Anrecht auf erbliche Güter vergeben könne. Bischof Wolfram von Grumbach gibt dem Erzbischof einen besiegelten Revers, in dem er jedoch gegen die beiden genannten Artikel des Vertrags protestiert, damit sie seinem Stift nicht schaden können. Ebenso protestiert Bischof Wolfram gegen alles, was seinem Stift Schaden verursachen könnte und von den Unterhändlern ohne sein Wissen beschlossen worden sei.