Bischof Johann von Egloffstein übergibt Burggraf Johann von Nürnberg (Burggraue Hannsen) einen neuen Verpfändung über den Anteil des Stifts an Kitzingen (Kitzingen) für 14 000 Gulden Pfandschilling. In dem Vertrag wird dem Stift die ewige Auslösung vorbehalten. Bischof Johann erlaubt Burggraf Johann, drei Jahre Steuern in Kitzingen zu erheben, der Anteil des Stifts, der dem Geschlecht der Schwegeren abgelöst wurde, soll ihm übergeben werden. Dies hat Burggraf Johann schriftlich bestätigt.