Die Halsgerichtsordnung von Würzburg findet sich in liber 1 diversarum formarum Conradi. Die Ordnung beinhaltet Informationen zu der Verwahrung von Gefangenen, die Verordnung der Schöffen vor Gericht, dem Schutz des Gerichts, der Pflicht der Schöffen, der Besetzung des Peinlichen Gerichts, Segnungen, der Ermahnung von Schöffen, Fürsprachen für Anträge, der Vorstellung von Beklagten, Geleit, Ausschreibungen von Verbrechern, Bindungen, Leugnungen des Urgerichts, Rechtssätze und den Abgang des Strafzeugen.