In Nürnberg (Nuremberg) wird durch den Kurfürsten von der Pfalz, Ludiwg V. der Friedfertige (Ludwigen am Rein), ein Vertrag zwischen den Städten Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg), Hal und Bad Windsheim (windsheim) sowie Bischof Johann von Egloffstein ein Vertrag geschlossen. Dieser besagt zum einen, dass alle Parteien vertragen und die Gefangenen von einer alten Urfehde befreit sind. Zum anderen, dass das Schloss Messelhausen (schlos mestelhausen) dem Kurfürsten zusteht und alle anderen sonderbaren Preise erlassen sind.