Dann darf Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) seine Bedenken äußern, dass nichts mehr im Stift Würzburg zum Obermarschallamt gehört, außer der Spielplatz (für Glücksspiel) und das Scholderrecht, wie es das Verzeichnis von Johann Ratsam (Hanns Ratsam) beschreibt, dass er dem Grafen Heinrich von Henneberg (Graue Hainrichen von Hennenberg) übergeben hat. Dort steht eindeutig, dass auch andere Dinge zum Obermarschallamt gehören.
In der letzten Abhandlung zur Teilung und Vermischung des Untermarschallamtes des Stifts Würzburg findet sich, dass Graf Heinrich von Henneberg (Graue Hainrich) und sein Sohn Graf Wilhelm (Graue Wilhelm) dreierlei Sachen begehen, die nicht rechtens sind. Dass das Untermarschallamt und seine Dienste nicht den beiden Untermarschällen, sondern ihrem Herrn, dem Bischof von Würzburg gewidmet ist und dass den Grafen von Henneberg nicht mehr als die Belehnung daran zusteht, hat ihnen nicht gefallen. Deswegen wollen sie erstens ohne das Wissen und den Willen ihres Landesfürsten zuerst die Investitur verändern. Zweitens wollten sie das Amt aufheben und andere dafür einsetzten. Und drittens wollen sie alle Briefe mit den gegenwärtigen Bestimmungen entkräften. Allerdings gibt dies den Gelehrten und den Weisen zu denken.