Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Wilhelm, Georg und Burkard von Stein zu Altenstein (Wilhelm, Georg vnd Burchart vom Stain zum Altenstain) jährlich 100 Gulden auf Ebern und löst sie wieder mit 1900 Gulden ab.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Wilhelm, Georg und Burkhard von Stein zu Altenstein (Wilhelm, Georg vnd Burchart vom Stain) und ihren Erben 100 Gulden auf Ebern (Ebern) und 100 Gulden auf Haßfurt (Hasfurt), die mit einer Hauptsumme von 3800 Gulden abzulösen sind.