Alle Untertanen, Lehensmänner des Stifts Würzburgs sowie die Angehörigen des Stifts und alle Güter darin sind von der Gerichtsbarkeit fremder Gericht befreit. König Heinrich I. bestätigt dieses Privileg.
Bischof Heinrich von Heßberg verstirbt. Sein Nachfolger Otto von Lobdeburg übergibt Abt Heinrich und dem Konvent zu Anhausen auf ewig (Abbt Hainrichen zu Anhausen seinem Convent vnd iren nachkomen) die Güter und Nutzungsrechte, die sie in Frickenhausen und Segnitz nutzen (in beden dörferen Frickenhausen vnd Segnitz), als freies Eigentum. Diese Güter werden vom Zehnt und allen Abgaben befreit, die den Bischöfen und Vögten zustanden. Dafür sollen die Mönche jährlich am Tag von St. Barbara (4. 12.) vier Wachskerzen zu je 1 1/2 Pfund Wachs im Domstift am Grab des Bischofs anzünden und abbrennen lassen.