Bischof Lorenz von Bibra verpricht der Ritterschaft zu Würzburg ab dem 30.09.1511 Geleit. Zwischen Georg (Jorgen) und Dietrich Fuchs zu Gleisenau (diterichen fuchsen) sowie Christoph Preuß (Preuss Cristof) und dem Ritter Georg von Schaumberg (Jorgen von Schaumberg Riter) findet ein uneiniger Handel statt. Der Bischof schlichtet den Handel friedlich. Beide Teile und Sachen werden werden auf beiden Seiten gerichtlich aufgeteilt.
Bischof Johann verschreibt Georg Marschalk zu Rauheneck (Georg Marschalk von Rauhenek) jährlich 25 Gulden auf ein Burggut zu Haßfurt (Hasfurt), die mit einer Hauptsumme von 400 Gulden wieder abzulösen sind. Fries konnte die besagte Verschreibung in der Kanzlei nicht ausfindig machen. Da diese Zinsen aber etliche Jahre lang nicht gezahlt wurden, stellen nach Georgs Tod seine Erben Georg von Heideck (Georg von Haideck), Georg von Schaumberg (Georg von Schaumberg) und ein weiterer Erbe Forderungen an Bischof Konrad von Thüngen. Dieser zahlt ihnen 400 Gulden und beseitigt die alten Briefe.