Mangold von Eberstein (Mangolt von Eberstein) und Bischof Konrad von Thüngen sind sich uneinig über die Wüstung Schandenhof (Schanten). Mangold von Eberstein ist der Meinung, die Wüstung stehe ihm zu, Bischof Konrad von Thüngen erklärt, Bischof Rudolf von Scherenberg hätte das Amt Auersberg (awersberg) bereits wieder ausgelöst. Bischof Lorenz von Bibra, der Vorgänger Konrads von Thüngen, hatte die Wüstung wieder inne und seine Amtsleute von Auersberg und Fladungen (Fladungen) hatten bereits ihre Rechte ausgeübt. Die beiden einigen sich darauf, dass Bischof Konrad Mangold von Ebersberg 60 Gulden bezahlt und die Rechte an der Wüstung behält.