Send und Urteil: Vor dem Sendgericht soll nichts anderes verhandelt und entschieden werden, als die festgelegten Verfahren. Dazu gehören Angelegenheiten des Bischofs und seiner drei Berater. Am Gericht werden zudem Kosten zusammengelegt und Rebellionen bestraft. Wenn sich der Bischof und seine Berater nicht mit den anderen 18 Ratspersonen über die Urteile einigen können, sollen Gelehrte das Urteil sprechen. Bei einer Eheschließung braucht es kein schriftliches Urteil, bei einer Scheidung wird ein solches ausgestellt und beide Parteien sollen nicht mehr als einen Gulden und 30 Pfennige dafür bezahlen. Wenn die Scheidungsparteien der Meinung sind, dass ein anderes Urteil ausgestellt werden sollte, dann können sie vor dem Vikar oder der offiziellen Kurie um eine Entscheidung bitten.
Ursula von Schwarzenberg (vrsula frankckengronerin genant) war vor ihrer Eheschließung mit Michael II. von Schwarzenberg (Michaeln Hern zu Schwartzenberg) mit einem anderen Mann verheiratet. Nach dem Tod ihres ersten Mannes zeugt sie mit Michael II. zwei Söhne, Michael (Michel) und Wolf (wolf) von Schwarzenberg (zum Steffansberg genant). Diese Söhne bleiben bis zum Tod ihrer Mutter unverheiratet. Nach ihrem Tod wollen die beiden Brüder den Namen Schwarzenberg und das zugehörige Wappen führen. Dies gefällt den Kindern aus der ersten Ehe Michaels II. von Schwarzenberg nicht, weshalb sie sich bei Kaiser Friedrich III. beklagen. Der Kaiser erlässt ein Mandat, welches besagt, dass die beiden Söhne von Ursula erst den Namen übernehmen dürfen, sobald sie nachweisen können, dass sie ehelich gezeugt wurden.