Bischof Lorenz von Bibra verleiht das Münzrecht an Michael Weinfurter (Micheln Weinfurter) und lässt ihn nach den festgelegten Gewichts- und Feingehaltsangaben Münzen prägen. Der Bleigehalt wird in den Proben der Schilling, Pfennige und Heller abgezogen.
Auch der Münzmeister wird von Lorenz von Bibra bezahlt. Er erhält zwei Pfund der feinen Mark Schilling, dreineinhalb Pfund der feinen Mark Pfennige und fünfeinhalb Pfund der Mark Heller.
Trotz seines Gebots erlaubt Bischof Lorenz von Bibra folgende fremde Münzen: Meißner Groschen (Etzgroschen), das ist eine Innsbrucker (Jusbruker) Münze für 16 neue Pfennige und zehn Stück für einen Gulden, und den sächsischen Silbergroschen, das ist ein Fünfzehnerlein für acht neue Pfennige, später zwei Schilling. Außerdem gestattet er eine alte brandenburgische Münze, das ist ein Fünferlein für drei neue Pfennige, einen alten Nürnberger Groschen, das ist ein Fünferlein für drei neue Pfennige sowie einen alten Bamberger Schilling für fünf neue Pfennige.
Bischof Lorenz von Bibra erneuert seine Münzordnung und ergänzt sie: Von den Bambergischen, den Markgräflichen, denen Herzog Ottos (herzog oteren) und den alten Nürnberger Pfennigen sollen zehn Stück den Wert eines Würzburger Schillings haben. Ein Fünferlein soll den Gegenwert von drei Würzburger neuen Pfennigen und ein alter Schilling den Gegenwert von drei Würzburger Schillingen haben.
Bischof Lorenz von Bibra erlaubt seinen Untertanen wieder, dass neun alte Pfennige zu einem Würzburger Schilling gewechselt werden können.
Bischof Lorenz von Bibra lässt alle fremden Münzen im Gebiet des Hochstifts verbieten. Erlaubt ist hingegegen weiterhin der Meißner Groschen (Etscheri), eine Innsbrucker Münze für 16,5 Würzburger neue Pfennige. Zudem gelten fünf der Meißner Groschen einen halben Gulden und zehn einen ganzen Gulden. Zudem entsprechen zehn alte Pfennige einem Würzburger Schilling und fünf alte Pfennige drei neuen Würzburger Pfennigen.
Bischof Lorenz von Bibra lässt Schilling, Pfennige und Heller wiegen und auf die selbe Art und Weise wie im Jahr 1496 prägen. Der Silberanteil einer jeden gemischten Mark ist im Verhältnis um ein Fünftel des Feinsilbers reduziert.
Bischof Lorenz von Bibra ernennt Georg Thaer von Vlin (Georgen Thaer von Vlin) zum Münzmeister und einigt sich mit ihm, dass er genau darauf achten soll, dass das Bleikorn in allen Proben abgezogen wird. Von den Schillinge werden 103 Stück pro gemischter Mark hergestellt. Sie enthalten genau sieben Lot Silber. Von den Pfennigen entsprechen 29 Stück einem gemischten Lot. Die Mark enthält genau fünf Lot Silber. Von den Heller entsprechen 26 Stück einem gemischten Lot. Die Mark enthält drei Lot Silber.
Bischof Lorenz von Bibra nimmt Martin Lerchen von Neuenmarkt (Martin lerchen vom Newenmarkt) als Münzmeister an und trifft mit ihm eine Übereinkunft. Dieser soll Goldgulden, Schilling, Pfennige und Heller prägen. Der Münzmeister soll Gold, Silber, Kohlen, Zusatz und alle anderen Gerätschaften beschaffen, die er für seine Arbeit braucht. Auch die Knechte und das Gesinde darf er beschäftigen. Die Kosten hierfür tragen das Hochstift Würzburg und der Münzmeister selbst.
Bischof Lorenz erneuert das Verbot der fremden Münzen und bestimmt zusätzlich: Eine Schreckenberger (schrekenberger) Münze entspricht 21 neuen Pfennigen und acht davon einem Gulden. Ein Schneeberger Groschen (Schneberger gorschlein) entspricht acht neuen Pfennigen, 21 davon einem Gulden. Ein Achter (achter) oder ein Blaffert (Crentzplapart) entspricht sieben neuen Pfennigen und 24 Stück einem Gulden. Ein Bamberger Schilling, der nur in Bamberg hergestellt wird, entspricht fünf neuen Pfennigen, eine Mathäser Münze (Matheisor) entspricht vier neuen Pfennigen, ein Gnack (Gnacken) entspricht drei neuen Pfennigen, Zwei Fünferlein oder zehn alte Pfennige Otto V. von Brandenburg (Herzog Otsch Brandenburgisch) oder aus Nürnberg (Nurenbergisch) entsprechen einem Schilling. Zehn Meißner Groschen (Etscher) entsprechen einem Gulden, ein Schlangenblaffert (schlangen plapart) entspricht einem Schilling.