Bischof Lorenz von Bibra lässt Schilling, Pfennige und Heller wiegen und auf die selbe Art und Weise wie im Jahr 1496 prägen. Der Silberanteil einer jeden gemischten Mark ist im Verhältnis um ein Fünftel des Feinsilbers reduziert.
Bischof Lorenz von Bibra ernennt Georg Thaer von Vlin (Georgen Thaer von Vlin) zum Münzmeister und einigt sich mit ihm, dass er genau darauf achten soll, dass das Bleikorn in allen Proben abgezogen wird. Von den Schillinge werden 103 Stück pro gemischter Mark hergestellt. Sie enthalten genau sieben Lot Silber. Von den Pfennigen entsprechen 29 Stück einem gemischten Lot. Die Mark enthält genau fünf Lot Silber. Von den Heller entsprechen 26 Stück einem gemischten Lot. Die Mark enthält drei Lot Silber.
Bischof Lorenz von Bibra nimmt Martin Lerchen von Neuenmarkt (Martin lerchen vom Newenmarkt) als Münzmeister an und trifft mit ihm eine Übereinkunft. Dieser soll Goldgulden, Schilling, Pfennige und Heller prägen. Der Münzmeister soll Gold, Silber, Kohlen, Zusatz und alle anderen Gerätschaften beschaffen, die er für seine Arbeit braucht. Auch die Knechte und das Gesinde darf er beschäftigen. Die Kosten hierfür tragen das Hochstift Würzburg und der Münzmeister selbst.
Die Goldmünzen sollen im Feingehalt denen der Kurfürsten am Rhein entsprechen. Pro Schlagschatz soll der Münzmeister von jeder Mark einen viertel Gulden bekommen. Vom Gold des Bischofs, das zu Münzen verarbeitet wird, bekommt der Münzmeister von jeder Mark so viel, wie die Münzmeister in Nürnberg (Nurenberg) bekommen. Bei der Produktion entstehende Metallreste fallen dem Münzmeister zu. Die Silbermünze soll nach einem genauen Feingehalt hergestellt werden, in den Proben soll das Bleikorn abgezogen werden. Von den Schilling sollen 103 Stück einer gemischten Mark entsprechen und genau sechs Lot und drei Quinten Silber enthalten. Von den Pfennigen sollen 29 Stück einem gemischten Lot entsprechen, die Mark soll vier Lot und drei Quinten Silber enthalten. Von den Hellern entsprechen 36 Stück einem gemischten Lot, die Mark enthält zwei Lot und drei Quinten Silber. Für jeden Schlagschatz an Silbermünzen soll der Münzmeister einen goldenen Schilling erhalten.
Die hier verlauteten Bestimmungen werden nicht durchgesetzt. Fries vermutet, dass es an dem frühen Tod des Münzmeisters Martin Lerchen von Neuenmarkt (Mertin Lerch) liegt. Daraufhin nimmt Bischof Lorenz von Bibra Peter Standner vom Schneeberg (Peter Standneren vom Schneberg) als Münzmeister an. Dieser soll alle Goldgulden, Schilling, Pfennige und Heller so münzen, wie es Martin Lerchen von Neumarkt gemacht hätte.
Bischof Lorenz von Bibra erneuert das Verbot der fremden Münzen wiederholt. Bis auf Widerruf sind jedoch der Oberpfälzische, der Bambergische, der Herzog Otto V. (Hezog Otischen), der Brandenburgische und der Nürnbergische alte Pfennig als Zahlungsmittel erlaubt. Zwei alte Pfennige entsprechen zwei Würzburger Pfennigen. Eine amtliche Gebühr muss für neue Münzen entrichtet werden.
Bischof Lorenz erneuert das Verbot der fremden Münzen und bestimmt zusätzlich: Eine Schreckenberger (schrekenberger) Münze entspricht 21 neuen Pfennigen und acht davon einem Gulden. Ein Schneeberger Groschen (Schneberger gorschlein) entspricht acht neuen Pfennigen, 21 davon einem Gulden. Ein Achter (achter) oder ein Blaffert (Crentzplapart) entspricht sieben neuen Pfennigen und 24 Stück einem Gulden. Ein Bamberger Schilling, der nur in Bamberg hergestellt wird, entspricht fünf neuen Pfennigen, eine Mathäser Münze (Matheisor) entspricht vier neuen Pfennigen, ein Gnack (Gnacken) entspricht drei neuen Pfennigen, Zwei Fünferlein oder zehn alte Pfennige Otto V. von Brandenburg (Herzog Otsch Brandenburgisch) oder aus Nürnberg (Nurenbergisch) entsprechen einem Schilling. Zehn Meißner Groschen (Etscher) entsprechen einem Gulden, ein Schlangenblaffert (schlangen plapart) entspricht einem Schilling.
Bischof Lorenz von Bibra lässt die fremden Münzen wieder verbieten. Er erlaubt aber bis Februar die Verwendung folgender Münzen: Ein Schneeberger Groschen (Schneberger groschlein) für acht neue Pfennige, Zwölfer (zwölfere) für sieben neue Pfennige und Meißner Sechser-Groschen (Meissnische sechser groschen) für drei neue Pfennige.
Bischof Lorenz von Bibra erneuert sein Münzgebot. Er erlaubt vom Tag der Verkündung an bis Ostern desselben Jahres die Verwendung folgender Münzen: Eine Schreckenberger Münze (Schrekenberger) für 22 neue Pfennige, ein Schneberger Groschen (Schneberger groschlein) für acht neue Pfennige, ein Zwölfer (zwolfer) für sieben neue Pfennige, ein Meißner Sechser-Groschen (Meissnichen sechser) für drei neue Pfennige. Auch alle anderen fremden Münzen sollen ab Ostern verboten sein, ausgenommen einem Pfalzgräfischen Fünferlein (funfferlein) und den alten Markgräflichen, Bambergische und Nürnbergische Pfennigen, von denen jeweils drei Stück zwei Würzburger Pfennigen entsprechen. Von den Innsbrucker Münzen (Jnsprucker) entsprechen zehn Stück einem Gulden. 60 Kreuzer (creutzer) entsprechen ebenfalls einem Gulden.
Bischof Konrad von Bibra verbietet den sächsischen Mariengroschen (Sachsische Mariengroschen) mit höherem Wert als zehn alte Pfennige, die märkischen Münzen (Merker) mit höherem Wert als sieben alte Pfennige und für die Göterlin-Münzen (Göterlin) mehr als einen neuen Pfennig und einen alten Pfennig zu nehmen.