Nachtragshand: Bischof Berthold von Sternberg verleiht einen Hof zu Ipsheim (Jpershaim) mit seinen Huben zu Zubehörungen für 135 Pfund Heller an Ritter Berthold von Hohenlohe (Berhold von höenlohe) und seine Frau Adelheid (Adlhaid) sowie die Söhne und Töchter aus dieser Ehe. Falls das Stift ihn nicht innerhalb von 6 Jahren ablöst, soll Berthold von Hohenlohe den Hof ewig zu Lehen tragen. Ihm sollen die Nutzungen dieser 6 Jahre nicht in die Hauptsumme eingerechnet oder davon abgezogen werden; sie sollen ihm geschenkt werden.
Friedrich IV. von Hohenzollern, der Burggraf von Nürnberg (Burggraue fridrich von Nurenberg), erhält von Bischof Gottfried von Hohenlohe die Vogtei von Burgbernheim (Bernhaim) mit allen Gütern, den halben Zehnt zu Ickelheim (Jickelshaim) und den gesamten Zehnt zu Ipsheim (Ipshaim) zu Lehen.
Friedrich von Hohenzollern, Burggraf von Nürnberg (Burggrav Fridrich von Nurenberg), empfängt die Hälfte des Zehnts zu Ickelheim (Ickelnhaim) von Bischof Gottfried von Hohenlohe.
Burggraf Friedrich von Nürnberg (Burggraue Fridrich von Nurenberg) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe den Zehnt zu Ipsheim (Jpeshaim) als Mannlehen.