Bischof Andreas von Gundelfingen erneuert die Lehensauftragung von Burgbernheim (Bernhaim) samt Zehnt, Herbolzheim (Herboltzhaim), Neureuth (neu gereut) samt dem Zehnt von einem Klettersteig bei der Frankenhöhe (Berglerstaig) bis an die Rednitz und Bayreuth (Baiereut) - genannt die wolfsbergischen Lehen (wolfsbergische lehen) - auf Friedrich IV. von Hohenzollern, den Burggrafen von Nürnberg (burggraue friderich von Nuremberg).
Friedrich IV. von Hohenzollern, der Burggraf von Nürnberg (Burggraue fridrich von Nurenberg), erhält von Bischof Gottfried von Hohenlohe die Vogtei von Burgbernheim (Bernhaim) mit allen Gütern, den halben Zehnt zu Ickelheim (Jickelshaim) und den gesamten Zehnt zu Ipsheim (Ipshaim) zu Lehen.
Die Vogtei zu Burgbernheim (Burckbernhaim), die ein Eigentum des Hochstifts Würzburg ist, kommt über Friedrich von Truhendingen (Thruentingen) an Burggraf Friedrich von Nürnberg. Dieser empfängt die Vogtei als Mannlehen von Bischof Gottfried von Hohenlohe.
Friedrich von Hohenzollern, Burggraf von Nürnberg (Burggrav Fridrich von Nurenberg), empfängt die Hälfte des Zehnts zu Ickelheim (Ickelnhaim) von Bischof Gottfried von Hohenlohe.
Burggraf Friedrich von Nürnberg (Burggraue Fridrich von Nurenberg) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe den Zehnt zu Ipsheim (Jpeshaim) als Mannlehen.
Abt Heinrich von Fulda (Abbt Hainrich von Fulde) wird von Bischof Wolfram von Grumbach, dessen Amtleuten und Dienstmännern mit Krieg überzogen, wobei bei seinem Kloster Schäden entstehen und er gefangen genommen wird. Aber König Ludwig IV. befiehlt, ihn wieder freizulassen. Daraufhin erscheinen beide Parteien vor einem Gericht, das aus dem Abt von Erbrach, dem Landkomtur des deutschen Ordens, Konrad von Gundelfingen, Graf Friedrich von Truhendingen und Burgraf Friedrich von Nürnberg (Conraden von Gundelfingen Landkomptur deutschen ordens, Graue Fridrichen von Truhendingen vnd Burggraue Fridrichen von Nurenberg) besteht. Dieses Gericht entscheidet, dass Bischof Wolfram den Abt Heinrich entschädigen muss. Hierfür soll er 8509 Pfund Haller an ihn zahlen. Doch Bischof Wolfram empfindet das als zuviel. Aus diesem Grund wird von beiden ein neues Gericht zu Rate gezogen, welches aus König Ludwig, Erzbischof Matthias von Mainz und Graf Berthold von Henneberg (B. Matthien von Maintz vnd Graue Bertholden von Hennenberg) besteht. Dieses Gericht urteilt, dass Bischof Wolfram Abt Heinrich für seinen erlittenen Schäden 6000 Pfund Heller zahlen soll. Dies soll bis zu der zweiten nachfolgenden Lichtmess (Maria Lichtmess, 2.Februar) bezahlt werden, was von 30 statthaften Adeligen bezeugt werden muss. König Ludwig gibt Bischof Wolfram seine Huld zurück und stellt ihm dafür eine besiegelte Urkunde aus. Dieser Vertrag wird in Nürnberg geschlossen. Am 27.Mai 1324 quittiert er Abt Heinrich, den entandenen Schaden. Daraufhin zahlt Bischof Wolfram am Vorabend zu Nikolaus im Jahre 1325 Abt Heinrich 4500 Pfund, die der Abt quittiert.
Friedrich IV. von Hohenzollern, Burggraf von Nürnberg (Burggraue fridrich von Nurenberg), leiht Bischof Wolfram von Grumbach 500 Pfund Heller. Im Ausgleich verpfändet er ihm zu einem jährlichen Zins von 50 Pfund Burgbernheim (bernhaim) und Herbolzheim (Herboldsheim). Er ist nun des Hochstifts Bürge für Schwanberg (Schwanberg).
Friedrich IV. von Hohenzollern (Burggraue friderichen) erhält von Bischof Wolfram vom Grumbach einen schriftlichen Beleg über die Verpfändung.
Bischof Wolfram von Grumbach ernennt Burggraf Friedrich IV. von Hohenzollern (Burggraf Friderichen zu Nuremberg) zum Burgmann von Schwanberg (Schwanberg) und verleiht ihm die Burg.