Das Stift Würzburg tragen eine Rechtfertigung an das kaiserliche Kammergericht gegen die Markgrafen von Ansbach (Onoldsbach). Doktor Johann Balbo (doctor Johann B.) berichtet darüber und die Markgrafen geben an, sie seien in in seinem Protokoll in Bezug auf ihre Abstammung, Ehre, Würde und ihren Stand geschmäht worden. Um diese Angelegenheit kleinzuhalten, korrigiert Bischof Konrad von Thüngen dasselbige Protokoll.
Andreas Gessner (Endres Gessner), Bürger in Bad Neustadt a. d. Saale (Neustatt an der Saal) stellt sich im Zweiten Markgrafenkrieg gegen das Hochstift Würzburg. Deshalb entzieht Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt ihm alle Güter, die Andreas Gessner in Neustadt a. d. Saale besitzt, und überträgt sie an seinen Rat Doktor Johann Balbo (doctorn Johannis Balbo seinem Rath). Laut dem Eintrag sind die Güter in Bad Neustadt a. d. Saale auf fünf Geschwister verteilt und Andreas Gessner besitzt dementsprechend nur ein Fünftel der Güter, die dann an Johann Balbo gehen.