Bischof Lorenz von Bibra hat zwischen Konrad Kraft (Contzen Craften) und Johann Schurger (hansen schurger) bezüglich ihrer Mühle und dem zugehörigen Wasserlauf bestimmt, dass Konrad Kraft und seine Erben das Eigentum am Gebäude haben sollen. Das Wehr gehört Johann Schurger und seinen Erben, Konrad Kraft hat jedoch das Recht, den Wasserlauf für seine Mühle zu benutzen. Die Stellung des Wasserlaufes darf nicht beeinträchtigt oder abgegraben werden.
Egidius Krebs (Krebs) aus Erlenbach (Erlenbach) wird von den Grafen von Wertheim im Abtausch mit Hans Schurger (Schurger) aus der Leibeigenschaft entlassen.