Gerhoh, der Nachfolger des Eichstätter Bischofs Willibald, hebt das Kloster in Heidenheim auf und wandelt es in ein Säkularkanonikerstift um. Somit geht das bisherige Familienkloster Heidenheim aus dem Besitz der Familie Wunibald-Willibald-Walburga in den Besitz des Eichstätter Bischofs über. Dafür ist nicht mehr die gesamte Wirtschaftsfläche des ehemaligen Herrenhofs nötig, sodass der Bischof die Hälfte Heidenheims für die Eichstätter Bischofskirche zurückbehält. Die zweite Hälfte bleibt beim neugeschaffenen Kanonikerstift. Somit findet bereits jetzt eine besitzrechtliche, nicht räumliche Zweiteilung Heidenheims statt, die sich ein Jahrtausend lang halten soll: in ein kirchlich-klösterliches und in ein weltlich-markgräfliches Heidenheim. In dieser Zeit liegen auch die Wurzeln der späteren Heidenheimer Gerichte.