König Adolf von Nassau verpfändet die Vogtei und das Schultheißenamt Aufkirchen (vom Burggrafen Friedrich von Nürnberg) an den Grafen von Öttingen.
In Aufkirchen haben die Nortenberger durch die zeitweilige Verpfändung an Öttingen das Schultheißenamt vorübergehend verloren, wie auch die Hälfte des Kirchensatzes.
König Albrecht I. bestätigt Ludwig von Öttingen die Verpfändung von Aufkirchen.
Heroldsberg ist an die Grafen von Nassau, die in Nürnberg Besitz haben, verpfändet. Die Grafen werden 1348 mit dem Amt Heroldsberg belehnt, aus dem nun eine Hofmark wird.
Nach langer Verpfändung zwischen 1308 und 1327 kommt Gößweinstein wieder in bambergischen Besitz und es entwickelt sich daraus das Amt Gößweinstein. Dieses besteht bis 1803.
Der Ort Sommerhausen wird im 14. Jahrhundert mehrmals verpfändet: 1301, 1306, 1310, 1312, 1343, 1356.
Graf Hermann III. von Castell verpfändet seinen Herrschaftsteil an seinen Schwiegervater, Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg, darunter auch Güter in Kleinlangheim.
König Ludwig IV. (ab 1328 Kaiser HRR) bestätigt den Grafen Ludwig und Friedrich von Öttingen alle Brief- und Handfesten. Aufkirchen verbleibt in öttingischer Pfandschaft.
Nachdem Aufkirchen sich wohl aus der öttingischen Pfandschaft hat befreien können, verpfändet König Ludwig IV. (ab 1328 Kaiser HRR) Aufkirchen dem Grafen Berthold von Graisbach um 2400 Pfund Heller.
Nach dem Tod des Eichstätter Bischofs Gebhard III. (von Graisbach) und dem Aussterben des Geschlechts der Grafen von Graisbach zieht König Ludwig IV. der Bayer (ab 1328 Kaiser HRR) die Grafschaft als Reichslehen ein. Aufkirchen wird damit pfandfrei.