Die Herren von Castell üben das Patronatsrecht in Wiesentheid aus. Dieses wird im Collationsbuch des Ordinariats aus dem Jahr 1504 ausdrücklich bestätigt.
Auf Wunsch des Nürnberger Burggrafen Friedrich IV. wird die Marktschorgaster Tochterkirche Berneck durch den Bamberger Bischof Friedrich II. von Truhendingen zu einer eigenen Pfarrei erhoben.
Hermann, der Scholast von St. Jakob, und Heinrich Töpfer, der Pfarrer von Münchberg, einigen sich nach einem Streit über die Zugehörigkeit der Kapelle in Gefrees, die samt der Gläubigen der Dörfer Neuenreuth, Wundenbach und Zettlitz bei der Pfarrkirche in Marktschorgast bleiben soll.
Die Kilianskirche wird in ihrer heutigen Form errichtet.
Am 2. Januar fällt das Patronatsrecht der Bücholder Kirche St. Johannes an Dietz III. von Thüngen. Am 15. Januar erhebt der Würzburger (Gegen-)Bischof Albrecht III. (von Heßberg) die Bücholder Kirche zur Pfarrkirche und gewährt Dietz III. von Thüngen und dessen Nachkommen das Patronatsrecht.
In diesem Jahr soll in Zell eine von Hans von Sparneck gestiftete Kapelle geweiht worden sein. Die Weihe ist allerdings archivalisch nicht belegt.
In Cadolzburg wird erstmals eine Kirche erwähnt.
Das Patronatsrecht steht dem Domkapitel zu Würzburg zu, die geistliche Jurisdiktion dem Bischof von Würzburg.
In Aufkirchen wird eine Frühmesse durch die Aufkirchener Bürger und die Glieder der Filiale gestiftet.
Burgpreppach wird aus der Pfarrei Pfarrweisach herausgelöst und ist somit selbstständige Pfarrei.