Der Würzburger Fürstbischof überträgt den Herren von Lichtenstein einige Lehen in Gemünda. Sie lassen ein Gotteshaus mit dem Namen St. Bartholomäus im Ort erbauen.
König Ruprecht III. verleiht die "Pfarr zu Wendelstein" mit allen Zugehörungen an Stephan von Korenburg (Kornburg).
Mönchberg ist Sitz einer eigenen Pfarrei.
Die Treuchtlinger Lambertuskirche kommt durch Kauf an das Kloster Rebdorf bei Eichstätt. In dessen Besitz bleibt sie bis 1806.
Der Würzburger Bischof Johann von Egloffstein verkauft das Schloss Burgsinn samt seinen Zugehörigkeiten für 10000 rheinische Gulden an Wilhelm von Thüngen. Die Herren von Thüngen haben damit die weltliche Gerichtsbarkeit sowie das Patronatsrecht über Kirche und Pfarrei inne.
Der Deutsche Orden tauscht das Patronatsrecht über St. Johannis Baptistae zu Lenkersheim gegen das der St. Georgenkirche zu Ellingen mit dem Benediktinerkloster Wülzburg. In diesem Jahr wird die Pfarrei urkundlich als eigenständig genannt.
Der erste von Wilhelm von Thüngen in seiner Rolle als Ortsherr eingesetzte Pfarrer heißt Friedrich Sieglein und kommt aus Karlstadt.
Die Kirche in Rieneck wird mit der Zustimmung des Würzburger Bischofs Johann I. zur Pfarrkirche erhoben und von der Mutterkirche in Burgsinn getrennt.
Es wird erstmals ein Gotteshaus, die St. Georgs-Kapelle, in Baudenbach erwähnt.
Die Grenze des Halsgerichts Roßtal und des Pfarrsprengels Roßtal umfasst Ammerndorf, Banderbach, Buchschwabach, Buttendorf, Clarsbach, Defersdorf, Egersdorf, Großhabersdorf, Regelsbach, Vincenzenbronn, Wachendorf, Weitersdorf.