Der Forchheimer Vertrag beendet Streitigkeiten über den Zentsprengel Marktschorgasts.
Nach einigen Streitigkeiten zwischen dem Markgraf von Brandenburg-Ansbach, dem ein Großteil von Heiligenstadt gehört, und dem Bischof von Bamberg, der in diesem Gebiet die Hohe Gerichtsbarkeit ausübt, einigen sich die beiden Landesherren im Vertrag von Forchheim. Das Streitberger Gebiet geht nun endgültig für das Hochstift verloren. Die zwölf Dörfer an der Leinleiter um Heiligenstadt hingegen bleiben hoheitlich bei Bamberg. Die Rede ist dabei von einem Gericht Heiligenstadt (wohl einem niederen).
Das Fraischamt Marktbergel versucht seine hohe Obrigkeit bis nach Stettberg, Cadolzhofen, Binzwangen, Oberhegenau und den "äußeren Hoff" zu Unterhegenau auszudehnen.
Kurmainz, der Graf von Hanau und Graf Philipp III. von Rieneck beschließen, dass das Zentgericht nicht wie bisher alle vierzehn Tage, sondern nur noch vierteljährlich - an den Quartembern - stattfinden soll.
Das Amt Marktbergel gehört zum brandenburg-kulmbachischen Oberamt Hoheneck.
Enkering ist lange Zeit Sitz sowie Ehaft und eines Hochgerichts. Nach dem Erwerb durch das Hochstift Eichstätt 1545 wird Enkering mit dem Amt Kipfenberg vereinigt. Der Galgen von Enkering wird jedoch erst Ende des 18. Jahrhunderts abgebaut.
Weilbach stellt zwei Schöffen für das Saalgericht (das sicher weit vor 1546 entstand) des Klosters Amorbach. Die Bewohner des Ortes müssen dieses Gericht geschlossen besuchen, womit das Saalgericht in Konkurrenz zu den Dorfgerichten tritt.
Die Herren von Sparneck haben die Hochgerichtsbarkeit über die Orte Sparneck und Zell inne.
Markgraf Albrecht II. Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach erwirbt von Christoph Philipp von Sparneck die zwei hohen Gerichte zu Sparneck, Waltstain und Zell.
Die Gemeindeherrschaft über Baudenbach liegt beim Klosteramt Münchsteinach und damit bei den Markgrafen von Brandenburg. Das Hochgericht hat das Amt Neustadt inne. Zuvor hatte Baudenbach dem Kloster Birkenfeld unterstanden.