Aus dem Königshof Wendelstein entwickelt sich ein Reichsamt, und als dessen Inhaber sind die Amman (Amtleute) bzw. Voit (Vögte) von Wendelstein urkundlich nachgewiesen.
Bis zum Ende des Mittelalters ist das oberste Gemeindeorgan in Wendelstein die Versammlung der Gemein, die von den Bürgermeistern einberufen wird. 1529 wird von beiden Gerichtsherrschaften jede Versammlung der Gemein verboten.
Der durch Kriegshandlungen, Hunger und Seuchen eingetretene Bevölkerungsverlust wird durch Emigranten, die während des Krieges und nach seinem Ende zuziehen, teilweise wieder ausgeglichen. Der Anteil der Emigranten an der Gesamtbevölkerung Wendelsteins beträgt etwa ein Zehntel und ist somit im Vergleich zu den umliegenden Orten nicht sehr hoch. Es handelt sich besonders um oberpfälzische, österreichische und böhmische Emigranten, die nach dem Dreißigjährigen Krieg ihres Glaubens wegen ihre alte Heimat verlassen und nach Wendelstein kommen. Ihre Namen können einer Schrift des Exulantenforschers Lic. Hermann Clauß entnommen werden. Einige Namen werden auch in den Kirchenbüchern Wendelsteins genannt.
Wendelstein liegt zehn Kilometer östlich von Schwabach. Der alte Ortsteil befindet sich in einer Flussschleife südlich der Schwarzach.
Aus dieser Zeit stammen die ältesten archäologischen Funde aus der heutigen Marktgemeinde Wendelstein. Es handelt sich um als Lesefunde geborgene Steinwerkzeuge.
Ein zeittypisches Hügelgrab mit Steinaufschüttung ist der bislang einzige ergrabene Beleg für die Besiedlung des Wendelsteiner Raumes in dieser Zeit.
Es entstehen viele neue Siedlungsgebiete im Wendelsteiner Raum, was durch Ausgrabungsfunde (Einzelscherben, rekonstruierbare Gefäßreste, Hüttenlehm vom Verputz der früheren Hofstellen, tönerne Webgewichte und Fragmente von Mahl- und Kochsteinen) belegt ist.
1984 wird in Wendelstein ein Gräberfeld aus dieser Zeit entdeckt, das aus zehn urnenfelderzeitlichen Gräbern besteht. Grabbeigaben sind unter anderem Bronzegegenstände und Trachtgegenstände wie Gewandnadeln.
Am Kirchweihtag darf in Wendelstein Jahrmarkt abgehalten werden. Der Kirchweihschutz obliegt dem jeweiligen Wendelsteiner Richter und seiner Herrschaft.
Es besteht ein Bedürfnis nach Abhaltung von Wochenmärkten zur Versorgung der nichtbäuerlichen Bevölkerung mit Lebensmitteln. Es kommen - wie Nicolaus Nöttelein 1528 berichtet - an den Feiertagen und an anderen Tagen fremde Bäcker mit Brot, Bauern und Kärrner mit Käse und Schmalz nach Wendelstein, um die Lebensmittel dort zu verkaufen. Darin liegt der Ausgangspunkt für die Entstehung von Wochenmärkten.