Dem Halsgericht Presseck untersteht nach einer Beschreibung von 1565 mit dem sonst isolierten Schlockenau eine kleine Gerichtsenklave. Der Ort grenzt südlich an das Gericht Enchenreuth und liegt westlich des Großen Rehbachs.
Hans Adam von Wildenstein zu Schlopp verteidigt den Glaubenswechsel in Presseck gegen den Willen des Bischofs von Bamberg erfolgreich.
Das reichsritterschaftliche Halsgericht Presseck bleibt bis zum Ende des Alten Reiches völlig selbstständig, obwohl es dadurch das Bamberger Gericht Stadtsteinach von den Gerichten Enchenreuth und Marktleugast trennt.
Der Bamberger Fürstbischof Johann Georg II. Fuchs (von Dornheim) versucht die Rekatholisierung der protestantischen Pfarrei Presseck gewaltsam durchzusetzen. Er lässt die Pressecker Pfarrkirche mit Truppengewalt besetzen und den protestantischen Pfarrer vertreiben. Die Pfarrei wird vorläufig durch die rekatholisierte Pfarrei Enchenreuth mitversehen.
Aufgrund der Normaljahrbestimmung, welche besagt, dass der Besitzstand der Geistlichen Güter und die religiösen Verhältnisse von 1624 wiederherzustellen sind, werden Kirche und Pfarrei Presseck nach dem Westfälischen Frieden den Protestanten zugesprochen.
Im Zuge des Nürnberger Religionsvergleiches im Jahr 1650 muss Bamberg die evangelische Pfarrei Presseck restituieren.
Die Wildensteiner Reichsritter können ihren stark verschuldeten Besitz, darunter Presseck, nicht mehr halten. Das Hochstift Bamberg erwirbt die sogenannte "wildensteinische Herrschaft" mit sämtlichen Besitzungen und Rechten.
Das Hochstift Bamberg veräußert die "wildensteinische Herrschaft", darunter Presseck, bereits vier Jahre nach dem Erwerb von den Wildensteinern an den Würzburger Domprobst und Bamberger Domdechanten Carl Friedrich Freiherr Voit von Rieneck zu Trun- und Traustadt. Presseck bleibt bis 1806 im Besitz der "wildensteinischen Herrschaft", danach geht sie in bayerischen Besitz über.
Der Markt Presseck stellt sich zur Ersparnis der hohen Kosten der magistratischen Verwaltung den Landgemeinden gleich.