Hiltprant III. von Thüngen, der vermutlich 1492 verstirbt, verpfändete seine Hälfte von Büchold an Konrad von Hutten. Die betreffende Urkunde ist nicht überliefert.
Die Herren von Büchold, Konrad von Hutten einerseits sowie die Brüder Philipp I., Balthasar III. und Siegmund II. von Thüngen andererseits, schließen einen Burgfrieden im Umfeld des Schlosses und Dorfes Büchold und der unmittelbaren Umgebung ("so weit man mit einer guten Armbrust schießen kann"). Da sich die Parteien verpflichten, eine Besatzung, Feuerwaffen, Pulver und Blei vorrätig zu halten, kann davon ausgegangen werden, dass das Schloss noch als Wehrbau angesehen wird.
Im Rahmen eines Erbteilungsvertrages fällt zum einen Burgsinn jeweils zur Hälfte an die Brüder Philipp I. und Siegmund II. von Thüngen. Zum anderen wird die noch nicht verpfändete Hälfte Bücholds an Balthasar III. von Thüngen übertragen. Ihr wird ein Wert von 6000 Gulden zugemessen, während die andere Hälfte um nur 4230 Gulden an Konrad von Hutten verpfändet war.
Die Bücholder Kirche wird von den Protestanten des Umlandes besucht, bis deren katholische Landesherren den Besuch auswärtiger Kirchen unterbinden.
Die Hälfte von Büchold, die zuvor an Konrad von Hutten verpfändet worden war, wird von Siegmund III. von Thüngen ausgelöst. Die von den Thüngen in Büchold erzielten Einkünfte werden in einer Urkunde vom 21. Dezember 1509 festgehalten.
Adam II. von Thüngen wird (auch für seinen unmündigen Bruder) mit den thüngenschen Besitzungen in Burgsinn und der thüngenschen Hälfte von Büchold belehnt. Lehnsherren in Burgsinn sind die Markgrafen Kasimir und Georg von Brandenburg, in Büchold ist es das Würzburger Domkapitel. Adams Vetter Wolf IV. wird am selben Tag mit der anderen Hälfte Bücholds belehnt.
Der Bauernkrieg scheint in Büchold unberücksichtigt zu bleiben. Die Quellen weisen nicht auf eine Beteiligung der Einwohner Bücholds an den Kämpfen hin. Das Schloss bleibt wohl unversehrt.
Zur Entschädigung des Würzburger Bischofs Konrad II. (von Thüngen) und des landständischen Adels wird ein Vertrag geschlossen. Als Konsequenz zieht Adam II. von Thüngen die Bücholder zu der darin festgeschriebenen Kopfsteuer heran. Von 1525 bis 1527 nimmt er damit 297 Gulden zwei Schilling ein Heller in Naturalien ein.
Nach dem Tod Adams II. vereint Siegmund III. die thüngenschen Besitzungen in Burgsinn und Büchold.
Siegmund III. von Thüngen setzt letztmalig in der Zeit der thüngenschen Herrschaft einen katholischen Priester in Büchold ein. Nach dessen Tod führte sein Vetter Hans Jörg von Thüngen endgültig die Reformation ein.