In Küps sind Juden wohnhaft.
Am nördlichen Ortsrand von Küps ist eine bereits aufgegebene Burganlage bezeugt. Sie stammt wohl aus dem 15. Jahrhundert und wird als "Wale" bezeichnet.
Die Lehenshoheit über das Schloss in Küps wird im "Forchheimer Vertrag" vom Markgraftum Ansbach an das Hochstift Bamberg übertragen.
Die Familie von Redwitz verbietet ihren Hintersassen in Küps die bambergischen Gerichte aufzusuchen.
Durch das Restitutionsedikt von 1629 darf das Bistum Bamberg katholische Geistliche in die Küpser Pfarrei einsetzen.
Küps kommt an den minderjährigen Georg Dietrich von Redwitz, mit dem die alte Küpser Linie der Redwitz 1662 schließlich ausstirbt.
Nach dem Aussterben der Küpser Linie der Redwitz kommt es zu einer Auseinandersetzung des Hochstifts Bamberg mit Georg Dietrich von Redwitz zu Nagel und dessen Brüdern über die Rittergüter Theisenort und Küps. Von Seiten des Hochstifts werden die beiden Rittergüter als heimgefallen betrachtet. Erst nach einem reichskammergerichtlichen Urteil ist der Bischof bereit, Georg Dietrich zusammen mit dessen Brüdern mit den beiden Rittergütern zu belehnen.
Küps ist ein Rittergut, zu dem eine limitierte Zent gehört. Für diese Zent besteht wiederum eine Auslieferungspflicht an die Zent Weismain.
In Küps wird ein eigenes Senioratslehengericht eingerichtet.
Im Urbar, dem Güterverzeichnis der Küpser Schlösser, ist die „Jägersölde“ nachweisbar. Diese wird den Juden von Küps zur Erweiterung ihres Friedhofs verkauft.