Einersheim liegt im Steigerwald, genauer in der Hellmitzheimer Bucht, und gehört seit 1972 zum Landkreis Kitzingen im Regierungsbezirk Unterfranken. Der Ort liegt unmittelbar an der B8 sowie an der Bahnlinie Würzburg-Nürnberg.
Ortsnamen mit der Endsilbe "-heim" deuten auf die Entstehungszeit im Rahmen der fränkischen Landnahme hin. Dabei wurden die älteren -heim-Orte (so auch Einersheim) mit Personennamen gebildet: Die Siedlung, das 'Heim eines Winigard, Aginhers' (= Einhers) führt zur Ortsbenennung Einersheim. Sichere Aussagen zur Entstehungszeit sind jedoch nicht möglich.
Markt Einersheim liegt an der "Hohen Straße", einem vorgeschichtlichen Fernweg.
Einersheim gehört seit der Einteilung des Frankenreiches durch König Karl den Großen (ab 800 Kaiser) zum Iffgau, der vom Geschlecht der Mattonen verwaltet wird und deren Besitzerben scheinbar die Grafen zu Castell sind (die direkte Abkunft von diesem Geschlecht kann nicht bewiesen werden).
Der Ort Einersheim, genannt "Wigartesheim/Wingartesheim", gelangt in den Besitz des Klosters Fulda.
Die St. Matthäuskirche im Markt Einersheim wird wohl um diese Zeit errichtet. Es wird angenommen, dass an der gleichen Stelle bereits im 7. Jahrhundert eine Holzkirche steht. Anhaltspunkte für diesen Zeitpunkt der Erbauung sind zum einen der Kirchenpatron St. Matthäus, der in diesem Zeitabschnitt als beliebter Schutzherr auftritt, und zum anderen die romanische Bauweise der Kirche.
Einersheim ("Einrisheim") ist Teil des Besitzes der Grafen von Castell. Die Ortsherrschaft üben u.a. die Herren von Speckfeld aus.
Es wird von einer Erstnennung im Jahr 1023 ("Aingerrichsheim") in einer Wildbannurkunde Kaiser Heinrichs II. (HRR) gesprochen. Allerdings gibt es diesbezüglich widersprüchliche Annahmen, da Jesko Graf zu Dohna das Jahr 1144 als urkundliche Erstnennung annimmt.
In einer Urkunde des Stifts Haug zu Würzburg wird Einersheim genannt ("Einresheim"). Nach Jesko Graf zu Dohna handelt es sich hierbei um die urkundliche Erstnennung. Allerdings gibt es eine dem entgegenstehende Annahme, da teilweise von einer Erstnennung im Jahr 1023 ("Aingerrichsheim") in einer Wildbannurkunde Kaiser Heinrichs II. (HRR) gesprochen wird.
Zur Erstnennung Einersheims finden sich widersprüchliche Angaben. Teilweise wird von einer Erstnennung im Jahr 1023 ("Aingerrichsheim") in einer Wildbannurkunde Kaiser Heinrichs II. (HRR) gesprochen. Jesko Graf zu Dohna gibt jedoch das Jahr 1144 als urkundliche Erstnennung an.