Der Ort wird als "civitas" erwähnt.
Der Ort wird "civitas" genannt.
In einer Urkunde über die Verpfändung von Steuereinnahmen spricht der Würzburger Bischof von "de oppido Hasefurthe et officio".
Graf Rudolf von Wertheim schenkt dem Deutschordenshaus in Eschenbach alle seine Lehen in demselben Dorf.
Kaiser Ludwig IV. bestätigt Graf Berthold VII. von Henneberg "das Land, castrum et opidum Kunigesberch".
Neustadt bei Coburg wird als "Nova Civitas uff der heyd" erwähnt.
Kaiser Ludwig IV. verleiht dem Flecken Iphofen das Gelnhäusener Stadtrecht, unter Anderem das Befestigungs- und Marktrecht.
Ulrich und Agnes von Hanau verkaufen dem Würzburger Bischof ihren Anteil an der Stadt Iphofen sowie an den Dörfern Dettelbach und Repperndorf und ihre Güter und Rechte in Iphofen. König Ludwig der Bayer bestätigte diesen Verkauf am 25.5.1331.
Zeugnis für eine Befestigung des Ortes legt die Ungeldordnung vom 5.5.1331 ab, in welcher der Ertrag des Ungelds in besonderem Maße der Stadtbefestigung in der "stat zu lore" zugute kommen sollte.
Die Burg Tann wird erwähnt.