König Ludwig das Kind ertauscht von Salomo III. von Ramschwang, Bischof von Konstanz als dem Abt des Klosters St. Gallen gegen genannte Besitzungen im Gau Baar und am Bodensee mit Holz- und Mahlgerechtsamen den Hof Pappenheim im "Swalafeldgau", um ihn seinem Getreuen Meinwart zu Eigen zu übertragen.
Salz wird als "civitas" bezeichnet.
Aschaffenburg wird als "civitas" bezeichnet.
Otto II. verleiht den Familien die Immunität, die in Ebermannstadt auf dem der St.-Petrus-Kirche zu Aschaffenburg gehörigen Gute wohnen. Ebermannstadt wird dabei erstmals als Dorf ("villa Ebermarestadt") im Besitz des edelfreien Geschlechts Razo erwähnt.
Nach Merians Quellen soll zu Zeiten Kaiser Heinrichs II. an Stelle der Stadt Kitzingen noch ein Dorf namens Gottsfeld gelegen sein.
Der Ort wird in eine Urkunde Ottos III. an das Hochstift Würzburg erstmals als "villa" genannt.
Die Grafschaft Henneberg besitzt als "altes Erbgut" das Vogteirecht über die Burg, die Stadt und das Amt.
Röttingen wird als Reichsgut bezeichnet.
Es erfolgt der Wandel des Pfalzortes zur Stadt.
Kaiser Otto III. schenkt Bischof Heinrich von Würzburg den Wildbann, der zur Burg Bernheim und zum Dorf Leutershausen gehört.