Betzenstein wird von den Leuchtenbergern als Lehen der Krone Böhmen angetragen und wieder empfangen.
Markgraf Ludwig von Brandenburg verpfändet wegen 7400 Pfund Hellern, die er dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe schuldig ist, diesem seinen Teil von Burg und Stadt Rothenfels unter Vorbehalt des Wiederkaufs. Nach der Auslösung sollen alle Bestimmungen, die zwischen Kaiser Ludwig IV. und dem Bischof über Rothenfels und Gemünden getroffen wurden, in Kraft bleiben.
Der Dettelbacher Vogt erhält eine Zusicherung Krafts von Hohenlohe, dass, falls er kinderlos stürbe, die Dettelbacher Lehen "mannen und frawen" verliehen werden sollen. Dies umfasst die Hufe der Geisbertin, der Bauhofe vor dem Kirchhof und elf Morgen Wiese in der "Hohvelder mark".
Die Wilden verkaufen Kirchenlamitz ("Kirchenlomnicz") an die Burggrafen von Nürnberg, womit diese Stadtherren werden.
Konrad von Herbelstadt kauft von Graf Johann von Henneberg die halbe Stadt Themar um 2000 Pfund Heller auf Wiederkauf.
Die "Goldene Bulle" von Kaiser Karl IV. besagt unter anderem, dass jeder Kaiser seinen ersten Reichstag in Nürnberg abzuhalten hat.
Bei der Stadterhebung Haslochs gehört der Ort der Grafschaft Wertheim und war höchstens an das Erzstift Mainz verpfändet.
Der Graf von Schwarzburg entscheidet einen Streit zwischen dem Markgrafen Friedrich von Meißen mit Burggraf Albrecht von Nürnberg wegen des hennebergischen Erbes. Dabei entscheidet er, dass die Vogtei bei Herrenbreitungen zu Schmalkalden gehört und mit Schmalkalden an den Markgrafen von Meißen verpfändet worden war. Unklar bleibt, ob Umpferstedt zu Heldburg oder zu Coburg gehört.
Die beim kaiserlichen Hofgericht gegen das Hochstift Würzburg erhobene Klage des Bischofs von Eichstätt und einiger weltlicher Herren wegen den Orten Königshofen sowie Teilen von Schweinfurt und Münnerstadt wird vorerst abgewiesen.
Der Seßlacher Amtmann Albrecht von Lichtenstein und seine Brüder Heinrich und Eberhard übergeben ein Revers, in dem sie Bischof Albrecht von Hohenlohe die Inbesitznahme diverser Einnahmerechte von jährlich 100 Pfund Heller für eine Pfandsumme von 1000 Pfund Heller bestätigen.