Betzenstein wird von den Leuchtenbergern als Lehen der Krone Böhmen angetragen und wieder empfangen.
Kaiser Karl IV. bestätigt die Rechte der Stadt Weißenburg am Reichsforst und gebietet dem Burggrafen Johann von Nürnberg, den Reichsforst zu Weißenburg zu schützen.
Markgraf Ludwig von Brandenburg verpfändet wegen 7400 Pfund Hellern, die er dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe schuldig ist, diesem seinen Teil von Burg und Stadt Rothenfels unter Vorbehalt des Wiederkaufs. Nach der Auslösung sollen alle Bestimmungen, die zwischen Kaiser Ludwig IV. und dem Bischof über Rothenfels und Gemünden getroffen wurden, in Kraft bleiben.
Mit dem Tod Heinrichs von Baunach stirbt der Name "Ritter von Baunach" aus.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe verpfändet die Burg und Stadt Röttingen vorübergehend an den Grafen Eberhard von Württemberg.
Konrad von Herbelstadt kauft von Graf Johann von Henneberg die halbe Stadt Themar um 2000 Pfund Heller auf Wiederkauf.
Die "Goldene Bulle" von Kaiser Karl IV. besagt unter anderem, dass jeder Kaiser seinen ersten Reichstag in Nürnberg abzuhalten hat.
Konrad von Hürnheim bestätigt die Dreiteilung des Henneberger Erbes. Der Teil Coburg geht dabei an den Markgrafen von Meißen, den zweiten Teil bildet Schmalkalden und den dritten Teil Königshofen und Heldburg, die an den Burggrafen von Nürnberg und den Grafen von Württemberg gehen.
Kaiser Karl IV. genehmigt die Abtretung der halben Reichspfandschaft an der Stadt Schweinfurt mit Zugehörungen durch Graf Eberhard von Württemberg und dessen Ehefrau Elsbeth an den Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift.
Das Geschlecht von Münster hat Gefälle in Arnstein inne.