Kaiser Karl IV. verleiht dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg das Münzrecht für Bayreuth und Kulmbach. Ferner wird ein schon bestehendes Münzrecht für Lauf und Nürnberg erwähnt.
Die deutschen Könige aus dem Hause Luxemburg sind als Könige von Böhmen Stadtherren von Erlangen.
Die "Großen Privilegien" beinhalten, dass die Steuer an das Reich nicht erhöht werden darf, die Steuer in der Stadt hingegen schon.
Damit Schweinfurt auch die Würzburger Hälfte des Pfandes bezahlen kann, befreit Kaiser Karl IV. die Stadt für 20 Jahre von der Reichssteuer.
Die Burggrafen Albrecht und Friedrich von Nürnberg belehnen die Vögte von Weida mit Hof und dem Regnitzland.
Ritter Albrecht Förtsch von Thurnau bestätigt die Dreiteilung des Henneberger Erbes. Weiterhin bezeugt er, dass Umerstadt zu Heldburg und nicht zu Coburg gehört.
Nach dem Tode Ludwigs V. fiel dessen Anteil an Rothenburg und Gemünden an Stephan II.
Landgraf Heinrich von Hessen schließt mit den Grafen Heinrich und Berthold einen Vertrag ab wegen des gemeinschaftlichen Besitzes von Schloss und Stadt Schmalkalden und Scharfenberg.
Existenz eines hennebergischen Salbuchs.
Das Hochstift Würzburg verkauft sein Dorf Niederlauringen an Kunne von Sternberg.