Graf Otto X. von Orlamünde erteilt "Ludwigstorff" das Recht auf einen Wochenmarkt und drei Jahrmärkte.
Gerlach von Hohenlohe verkauft die Stadt mit dem Amt an die Burggrafen von Nürnberg, das Leibgeding des Konrad von Gattenhofen wird davon nicht berührt.
Kaiser Karl IV. befreit alle Bürger und alle Kaufleute in Heidingsfeld von allen geforderten Zöllen.
Durch Erbteilung kommt Altdorf an Sophias Schwiegersohn, den Herzog Swantibor I. von Pommern-Stettin.
Die Bischöfe von Bamberg und Würzburg und der Burggraf zu Nürnberg verbinden sich zur Aufrechthaltung des Landfriedens. Für etwaige Streitigkeiten werden Zeil und Haßfurt bzw. Forchheim und Baiersdorf bzw. Iphofen und Langheim als Versammlungsort der Hauptleute festgesetzt.
Das Landgericht des Herzogtums Franken übergibt Kunz Schwarzenberger die Güter Kleinochsenfurt, Eibelstadt und Heidingsfeld als rechtgesicherten Besitz.
Der Würzburger Bischof muss die Bürger von Arnstein um Vorschusszahlungen auf Bede und Steuern angehen.
Graf Gottfried von Rieneck bestätigt die Rückzahlung von Schulden des Bischofs von Würzburg, die auf dem Amt Gemünden verschrieben sind.
Burggraf Friedrich verpfändet Leutershausen und Colmberg an Konrad von Kirchberg.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg verpfändet Roth an Ritter Georg den Auer zu Luppurg.