Zeil wird als Stadt erwähnt: König Wenzel setzt Bamberg in "Nutz und Gewere" von "Czeil Burck und Stat".
Zins und Tilgung der hohen Summe, die die Schweinfurter Bürgerschaft aufgenommen hatte, wird durch Steuern und Spenden finanziert. Die Freiheit ihrer Stadt ist den Bürgern also lieber als eine mildere Besteuerung.
König Wenzel erstellt für den Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg einen Lehensbrief über die Vogtei zu Eibelstadt.
Im Ehevertrag zwischen dem Landgrafen Herman von Hessen und Margaretha, der Tochter des Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg wird ein Brautgeld von 12000 Gulden verabredet, das der Burggraf je zur Hälfte in den folgenden zwei Jahren zahlen soll. Als Sicherheit wird dem Landgrafen die Hälfte der Stadt Schmalkalden, der Teil des Grafen von Henneberg, verpfändet.
Der Bamberger Fürstbischof Lamprecht von Brunn führt in den Städten des Fürstbistums den Bürgerrat ein, bestehend aus einem Oberbürgermeister, einen Unterbürgermeister, acht bis elf Ratsherren oder "Verwandten" und dem Stadtschreiber als Bürgerratskollegium.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg verkauft die Veste Niedersenftenberg, ein Viertel des Dorfes Eggolsheim sowie Ebermannstadt zur Hälfte mit den entsprechenden Zugehörungen an den Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn um 2000 ungarische und böhmische Gulden.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg beurkundet, dass er und die Grafen Berthold und Friedrich von Henneberg übereinkommen, dass die Stadt Münnerstadt ihnen die Bezahlung von 9600 Gulden in bestimmten Raten und Terminen als Steuer zu zahlen habe.
Der Pfarrer von Königsberg und der Herzog von Stettin haben das Patronatsrecht über das Frühmessebeneficium in Nüdlingen.
Das Landgericht von Nürnberg übergibt dem Burggrafen Friedrich V. die Bebenburgischen Güter, darunter Möckmühl.
König Wenzel gestattet dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg, außer in Langenzenn und Neustadt an der Aisch auch in Bayreuth und Kulmbach Gold zu münzen.