Graf Heinrich von Henneberg versetzt seinen Anteil an Schloss und Stadt Schmalkalden an den Landgrafen Hermann von Hessen für 1200 Gulden wegen der Mitgabe für Margarethe, Tochter des Burggrafen Friedrichs zu Nürnberg.
Die Stadt kauft auch den Würzburger Teil der Pfandschaft zurück.
Heinz und Fritz von der Tann, sowie der Würzburger Domherr Giese von der Tann, werden in einem Streit des Herzog Swantibors I. und des Nürnberger Burggrafen Friedrich V. mit Eberhard von Buchenau erwähnt.
Das Hochstift verkauft an Götz Irmut und Götz von Rettersbach eine Gült von 100 Gulden auf die Abgaben der Stadt und des Amtes Homburg für 1000 Gulden. Davon bezahlt Götz Irmut zwei Drittel und Götz von Rettersbach ein Drittel des Betrages. Auch sind die Käufer verpflichtet, sich um den Wald im Amt Homburg zu kümmern, jedoch dürfen sie weder das Holz abholzen lassen, noch verkaufen, außer es besteht ein Bedarf an Brennholz oder Bauholz an der Festung. Falls diese die Burg im Kriegsfall verlieren würden und das Hochstift sie nicht wiedergewinnen könne, so bekommen die Käufer ihr Kaufgeld zurück bezahlt. Das Hochstift behält sich den Wiederkauf vor.
Der Bamberger Fürstbischof Lamprecht von Brunn führt in den Städten des Fürstbistums den Bürgerrat ein, bestehend aus einem Oberbürgermeister, einen Unterbürgermeister, acht bis elf Ratsherren oder "Verwandten" und dem Stadtschreiber als Bürgerratskollegium.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg verkauft die Veste Niedersenftenberg, ein Viertel des Dorfes Eggolsheim sowie Ebermannstadt zur Hälfte mit den entsprechenden Zugehörungen an den Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn um 2000 ungarische und böhmische Gulden.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg beurkundet, dass er und die Grafen Berthold und Friedrich von Henneberg übereinkommen, dass die Stadt Münnerstadt ihnen die Bezahlung von 9600 Gulden in bestimmten Raten und Terminen als Steuer zu zahlen habe.
Als den Hohenlohern das Geld ausgeht, nehmen die drei Reichsstädte Dinkelsbühl, Rothenburg und Hall die Orte Langenburg, Kirchberg, Crailsheim und Ilshofen als Pfand.
Der Pfarrer von Königsberg und der Herzog von Stettin haben das Patronatsrecht über das Frühmessebeneficium in Nüdlingen.
König Wenzel gestattet dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg, außer in Langenzenn und Neustadt an der Aisch auch in Bayreuth und Kulmbach Gold zu münzen.