Die Entstehung des Stadtrats wird vom Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn in einer Urkunde dokumentiert.
König Wenzel bestätigt das Stadtrecht und gewährt Schöffen, Rat und Gemeinde das Stadtrecht von Auerbach in der Oberpfalz.
Auf Streben des Klosters Heilsbronn erteilt König Wenzel das Privileg, das Dorf Merkendorf mit Gräben zu befestigen und einen Jahrmarkt abzuhalten.
Bischof Gerhard von Schwarzburg belehnt den jüngeren Hans von Fladungen mit dem Centgericht Fladungens, brachte die Stadt also wieder in seinen Besitz.
Als König Albrecht I. Ulmer Stadtrecht verleiht, ist die Stadt wieder einmal an die Oettinger verpfändet.
Hugo von Herforst ist der Verwalter von Königsberg,
Ein Viertel der Stadt Roth ist an den Nürnberger Bürger Jacob Hasslein verpfändet.
Die Burggrafen von Nürnberg verordnen, dass sich niemand in Ansbach niederlassen darf, ohne die Steuern und Lasten der Stadt mitzutragen.
Graf Johann von Wertheim verfügt die Aufteilung der Grafschaft nach seinem Tod. Wertheim und Freudenberg sollen an den ältesten Sohn Johann gehen, die wertheimischen Teile von Klingenberg, Tauberbischofsheim, Külsheim und Kitzingen an einen noch zu bestimmenden der jüngeren Söhne. Besonders erwähnt wird ein Zoll "zu Wertheim".
Anna und Konrad von Weinsberg verkaufen ihren Teil von Aub zur Hälfte an Hans ( I. ) Truchseß von Baldersheim.