Die Entstehung des Stadtrats wird vom Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn in einer Urkunde dokumentiert.
König Wenzel bestätigt das Stadtrecht und gewährt Schöffen, Rat und Gemeinde das Stadtrecht von Auerbach in der Oberpfalz.
Die Hälfte von Aub wird von Konrad und Anna von Weinsberg an den verbündeten Hans Truchsess von Baldersheim verkauft.
König Wenzel nimmt sein Schutzprivileg für die Städte des Hochstifts praktisch wieder zurück.
Die Würzburger Städte verbinden sich mit Dietrich von Thüngen zur gegenseitigen Hilfeleistung gegen den Bischof.
Die Burggrafen von Nürnberg verordnen, dass sich niemand in Ansbach niederlassen darf, ohne die Steuern und Lasten der Stadt mitzutragen.
Burggraf Johann III. von Nürnberg erlässt eine Zeidelordnung für die Ämter Weißenstadt, Wunsiedel, Hohenwerk, Kirchenlamitz, Hof, Münchberg und Schauenstein.
Geistlichkeit, Adel und Städte des Hochstifts Würzburg schließen einen Bund auf fünf Jahre.
Das Hochstift Würzburg verkauft sein Schloss Ebenhausen ("hus vnde stat") mit den Dörfern Retzbach, Thüngersheim und Sulzfeld mit gewissen Ausnahmen an Dietrich von Thüngen um 7821 Gulden unter dem Vorbehalt des Wiederkaufes.
König Wenzel verleiht den Burggrafen von Nürnberg die verfallenen hohenlohischen Reichslehen, darunter einen Teil der Stadt Kitzingen.