Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gestattet dem ortsansässigen Adel die Verlegung des Halsgerichts Gülchsheim, das in den Markt zu Aub ("Auwe") gehöre.
Aufgrund der schlechten finanziellen Situation ist das Hochstift Würzburg gezwungen, erst zwei Drittel, dann die gesamte Stadt bis zur Wiedereinlösung 1629 an die Nürnberger Burggrafen und an die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach zu verpfänden.
Die Grafen Hermann und Friedrich von Hennberg beurkunden ihre mit dem Bischof von Würzburg getroffene Vereinbarung, dass die Stadt Münnerstadt zur Abtragung ihrer Schulden innerhalb von sechs Jahren in jährlichen Raten 6000 Gulden bezahlen soll. Die eine Hälfte des Betrages soll den Grafen, die andere Hälfte dem Bischof gezahlt werden. Münnerstadt soll dagegen in dieser Zeit steuerfrei sein.
Im Sommer belagert Bischof Gerhard von Schwarzburg mit Ludwig VII. von Bayern-Ingolstadt Haßfurt, ohne die Stadt einnehmen zu können.
König Wenzel trifft Ausführungs- und Erläuterungsbestimmungen zu seinem Schiedsspruch vom 21.1.1398. Diese betreffen den Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg und verschiedene Städte im Hochstift Würzburg. Unter anderem werden Bestimmungen in Bezug auf die Gefangenen getroffen und auf Schäden, die während der vorausgegangenen Auseinandersetzung entstanden sind.
Das Hochstift trifft ein Schuldabkommen mit den Teilhabern an der Stadt Seßlach.
Das Hochstift verkauft Johann Zobel von Giebelstadt für eine Schuld von 3000 Gulden eine jährliche Gult von 200 Gulden an dem Zoll zu Schlüsselfeld unter dem Vorbehalt der Wiederablösung.
König Wenzel trifft Nachtrags- und Schlussbestimmungen zu dem Spruch vom 21. Januar 1398: Der Bischof von Würzburg und alle seine Städte sollen weiterhin an alten Rechten, Gewohnheiten und Privilegien festhalten.
Konrad, Herr von Bickenbach und Burggraf von Miltenberg, bekennt, dass der Teil von Klingenberg, den sein Bruder Dietrich dem Grafen Johann von Wertheim um 3200 Gulden auf Wiederkauf verkauft hat, von ihm zurückgekauft wurde. Für 1850 Gulden hat er den Grafen auf Bartenstein und Rieneck angewiesen, für 1550 Gulden die Hälfte des genannten Teils von Klingenberg. Die genannte Summe soll binnen 14 Jahren bezahlt werden.
Der Aufstand der Würzburger Bürgerschaft gegen Bischof Gerhard von Schwarzburg und sein Domkapitel zwang den Bischof, die militärische Hilfe der Burggrafen Johann und Friedrich zu Nürnberg in Anspruch zu nehmen. Dafür verschreibt er ihnen einen Teil Kitzingens für 12000 Gulden.