Es sind Vorschläge der Stadt Bamberg gegenüber der Stadt Würzburg überliefert, wie die Streitpunkte aus der Sicht der Stadt Bamberg und des dortigen Domkapitels beendet werden könnten, mit der Bitte an die Stadt Würzburg, diese Vorschläge an den Bischof von Würzburg weiter zu geben.
Heinz Fuchs von Wallburg hat einen (den?) halben Teil Stadtlauringens ("Niederlauringen") als Lehen vom Würzburger Bischof inne.
Bischof Johann von Grumbach verschreibt seinem Kanzler Friedrich Schultheiß laut Lorenz Fries jährlich 50 Gulden an der Bede in Dettelbach.
Der Würzburger Bischof Johann von Grumbach erklärt, dass einer seiner Vorgänger die Ämter Ebern und Seßlach der Familie Schweigerer für 8400 Gulden verpfändet habe. Davon habe Eck von Schweigerer 4400 Gulden getragen und die Hälfte an den Ämtern besessen. Georg vom Stein zum Altenstein erhält von Eck wiederum ein Viertel von dessen Hälfte für 1100 Gulden verpfändet. Drei Jahre später bestätigt Bischof Rudolf von Scherenberg diese Besitzverhältnisse.
Der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg erwirbt Königshofen für das Hochstift zurück.
Der Bischof von Würzburg wird als "unser gnediger herr von Wurtzburg" erwähnt.
Graf Johann von Wertheim verschreibt "Eytel" Vogt von Rieneck für die Hälfte von Schloss, Stadt und Amt Rothenfels um 6500 Gulden Leinach und Steinfeld.
"Eyttel" Vogt von Rieneck, Anna von "Alatzheim", seine Ehefrau, und Michael Vogt, ihr Sohn, verkaufen Graf Johann III. von Wertheim ihren vom Hochstift Würzburg lehnrührigen halben Teil an Schloss, Stadt und Amt Rothenfels. Über die Zahlung ist von dem Grafen eine besondere Urkunde aufgerichtet (Lade XI, Nr. R 10a).
Der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg kann Gemünden wieder einlösen.
Der Würzburger Bischof gibt der Stadt Iphofen laut Lorenz Fries eine Steuerordnung, in der die Abgabe und Verrechnung des Umgelds geregelt ist.