Bischof Rudolf II. von Scherenberg erlässt eine Stadtordnung, in der u.a. ein äußerer und ein innerer Rat mit mehreren Bürgermeistern festgeschrieben sind.
Die Anfrage der Wollweber, einen Tuchrahmen am Judenkirchhof aufstellen zu können, müssen die Juden ablehnen, da der Judenfriedhof dem Bischof gehört.
Der Bischof lehnt einen Antrag auf einen weiteren Tuchrahmen eines Wollwebers ab.
Markgraf Albrecht Achilles erwähnt in einem Brief an den Stadtrat (u.a. über das Geleit) die Orte, die Ruprecht III. Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern von Swantibor erworben haben.
Die Vikarie SS. Kilian und Urban wird von dem Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg bestätigt.
Margaretha von Schwarzenberg, die von ihrer Mutter ein Sechstel am verpfändeten Ebenhausen erhalten hat, verkauft laut Lorenz Fries ihren Teil an den Würzburger Bischof Rudolf von Scherenberg. Hierdurch ist die gesamte Verpfändungssumme wieder eingelöst und Ebenhausen vollständig in der Hand des Würzburger Bischofs.
Laut Lorenz Fries tauschen die Herren von Lichtenstein die ihnen verschriebene Hälfte an den Ungeldseinnahmen zu Ebern, deren Wert im Jahr 1433 auf 600 Gulden erhöht wurde, an Georg von Rauheneck.
Nach dem Tod Graf Georgs von Henneberg wird laut Lorenz Fries die Stadt und das Amt Fladungen an Graf Otto von Henneberg verschrieben.
Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof Heinz Marschalk von Raueneck 70 Gulden an der Bede und 6 Gulden am Ungeld in Iphofen als Leibgeding.
Fritz Esel verkauft laut Lorenz Fries einen Teil der dem Hochstift Würzburg lehenbaren Zehntrechte, den er von den Herren von Vestenberg erhalten hat, für 90 Gulden an Jacob Heimburg.